Derzeit beläuft sich der Hartz IV Regelsatz für Alleinstehende auf 446 Euro monatlich. Ab dem 01. Januar 2022 wird der Regelsatz angehoben, sodass Alleinstehenden künftig 449 Euro monatlich zur Verfügung stehen. Auch wenn die Höhe des Regelsatzes durchaus als zu gering angesehen werden kann, so wird dieser nicht willkürlich festgelegt, sondern berechnet sich anhand fester Kostenpunkte. In diesem Beitrag widmen wir uns der Hartz IV Zusammensetzung und beleuchten die Anteile der einzelnen Positionen des sogenannten Regelbedarfs.
Was ist der Regelbedarf?
Das Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV genannt, besteht aus einzelnen Bausteinen, welche als Bedarfe bezeichnet werden. Anhand dieser Bedarfe wird die Höhe des ALG II berechnet und entsprechend festgelegt. Für den Regelsatz, also die monatliche monetäre Leistung, die ALG II Empfänger erhalten, setzt sich aus den einzelnen Punkten des sogenannten Regelbedarfs zusammen.
Der Regelbedarf umfasst die Kosten, die für die Sicherung Ihres Lebensunterhalts aufgewendet werden müssen. Darunter fallen beispielsweise Lebensmittel, Kleidung und auch persönliche Bedürfnisse. Andere Bedarfe, wie beispielsweise Einmalbedarfe, Mehrbedarfe und auch die Kosten für Unterkunft und Heizung haben keinen Einfluss auf den tatsächlichen Regelsatz, der monatlich ausgezahlt wird. Wir beschäftigen uns daher in diesem Artikel vorrangig mit dem Regelbedarf und zeigen auf, wie sich dieser genau zusammensetzt.
Hartz IV Zusammensetzung
Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insgesamt 11 Positionen und wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt. Er ergibt sich auf dem sogenannten Regelbedarfsermittlungsgesetz und umfasst folgende Bausteine:
- Nahrung, alkoholfreie Getränke
- Freizeit, Unterhaltung, Kultur
- Post und Telekommunikation
- Bekleidung, Schuhe
- Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung
- Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände
- andere Waren und Dienstleistungen
- Verkehr
- Gesundheitspflege
- Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen
- Bildung
Anteil am Regelbedarf | % der Regelleistung | Betrag in EURO |
Nahrung, alkoholfreie Getränke | 34,70% | 154,78 |
Freizeit, Unterhaltung, Kultur | 9,76% | 43,52 |
Post und Telekommunikation | 8,94% | 39,88 |
Bekleidung, Schuhe | 8,30% | 37,01 |
Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung | 8,59% | 38,32 |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände | 6,09% | 27,17 |
andere Waren und Dienstleistungen | 7,97% | 35,53 |
Verkehr | 8,97% | 40,01 |
Gesundheitspflege | 3,82% | 17,02 |
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen | 2,61% | 11,65 |
Bildung | 0,36% | 1,61 |
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Erhöhung des Regelsatzes
Der Hartz IV Regelsatz wird zum 1. Januar eines jeden Jahres angepasst. So soll sichergestellt werden, dass der Regelsatz stets den derzeitigen Lebenshaltungskosten entspricht und nicht von der jährlichen Inflation aufgefressen wird. Entsprechend kann sich auch die genaue Hartz IV Zusammensetzung jährlich ändern. Doch sowohl die jährlichen Anpassungen, als auch die Berechnung des Regelsatzes an sich stehen immer wieder in der Kritik. Experten bemängeln, dass der tatsächliche Bedarf der Leistungsempfänger nicht durch den Regelsatz gedeckte werde. Hinzu kommen immer weiter steigende Strompreise, die einen immer größeren Teil des Regelbedarfs verschlingen.
Die Berechnung des Regelsatzes erfolgt anhand der sogenannten „Preisentwicklung für regelbedarfsrelevante Güter und Einkommens- sowie Verbrauchsstichproben“. Es handelt sich hierbei um eine Untersuchung der Einnahmen und Ausgaben der einkommensschwächsten 15 Prozent der Bundesbürger. Anhand dieser Informationen werden die Bedarfe der Hart IV Empfänger berechnet und angepasst. Problematisch ist hierbei die mangelnde Transparenz, die immer wieder von Politikern und Aktivisten bemängelt wird.
Weitere Bedarfe
Neben dem Regelsatz haben Hartz IV Empfänger zudem Anspruch auf weitere Bedarfe. Anders als bei der regulären Hartz IV Zusammensetzung werden bei den weiteren Bedarfen jedoch die Lebensumstände der Leistungsempfänger gesondert berücksichtigt.
Unterkunft und Heizung
Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden vom Jobcenter übernommen, solange sich diese in einem angemessenen Rahmen bewegen. Die Angemessenheit von Hartz IV Mietkosten unterscheidet sich je nach Region und hängt darüber hinaus von der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen ab.
Mehrbedarfe
Als Mehrbedarfe werden bestimmte Zuschüsse bezeichnet, die Sie in besonderen Lebenslagen zusätzlich zum Regelsatz erhalten können. So werden beispielsweise Alleinerziehende und schwangere Frauen besonders gefördert. Auch die Kostenübernahme einer medizinisch notwendigen Sonderernährung ist möglich.
Einmalbedarfe
Ziehen Sie in Ihre erste eigene Wohnung oder benötigen Sie eine Erstausstattung für ein Kind, so können Sie entsprechende Einmalbedarfe beantragen. Hierbei handelt es sich um Geld- oder Sachleistungen. Sachleistungen werden im Regelfall in Form von Gutscheinen gewährt.
Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen
Im Rahmen des sogenannten Bildungspakets haben Sie die Möglichkeit, Zuschüsse für die Bildung und Teilhabe Ihrer Kinder zu beantragen. Die Leistungen, die zur besseren Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben beitragen sollen, sind für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre beantragbar.