Ob als einfacher Zusatzverdienst oder Wiedereinstiegsvorbereitung in das Berufsleben: Minijobs und 450-Euro-Jobs sind auch bei Hart IV-Beziehern äußerst beliebt. Auch wenn die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung in Kombination mit Hartz IV problemlos möglich ist, gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Damit es am Ende des Tages kein böses Erwachen gibt, sollten Sie sich im Voraus über Freibeträge und Ihre Pflichten als Leistungsempfänger informieren.

Darf ich als Hartz IV-Empfänger einen Minijob haben?

Auch als Hartz IV-Empfänger ist es Ihnen erlaubt, einen Minijob auszuüben und so nicht nur etwas Geld dazuzuverdienen, sondern sich auch auf einen möglichen Wiedereinstieg in das Berufsleben vorzubereiten. Gerade Personen, die über einen längeren Zeitraum keiner Berufstätigkeit nachgegangen sind, kann der Einstieg in eine Vollzeitstelle anfangs schwer fallen.

Minijobs bieten sich als Wiedereinstiegshilfe besonders gut an, da die Arbeitszeit gegenüber einer Vollzeitbeschäftigung deutlich verkürzt ist. Also positiven Nebeneffekt können Sie Ihren Hartz IV Regelsatz aufbessern und bis zu 100 Euro pro Monat verdienen, ohne eine Anrechnung auf Ihre Leistungen zu befürchten.

Der Freibetrag von 100 Euro bedeutet jedoch nicht, dass Sie nicht mehr als 100 Euro pro Monat in Ihrem Minijob verdienen dürfen. Grundsätzlich können Sie auch die vollen 450 Euro pro Monat ausschöpfen. Jedoch wird der Verdienst, welcher über den Freibetrag hinausgeht, zu 80 Prozent auf Ihre Hartz IV-Leistungen angerechnet.

Auch Hartz IV-Empfänger können also problemlos einem Minijob nachgehen. Zu beachten ist lediglich die derzeit geltende Verdienstgrenze. Darüber hinaus muss die Tätigkeit bereits im Voraus dem Jobcenter gemeldet werden.

Wird ein 450-Euro-Job auf Hartz IV angerechnet?

Als Hartz IV-Empfänger steht Ihnen ein Grundfreibetrag von 100 Euro pro Monat zu. Diese Summe dürfen Sie jeden Monat verdienen, ohne dass sie auf Ihre Hartz IV-Leistungen angerechnet wird. Ebenso verhält es sich bei einem Mini- bzw. 450-Euro-Job. Die ersten 100 Euro Ihres Minijobs werden nicht angerechnet und sind daher abzugsfrei. Die Summe, um welche Ihr Verdienst den Freibetrag übersteigt, wird zu 80 Prozent auf Ihre Leistungen angerechnet.

Daraus ergibt sich bei einem 450-Euro-Job folgende Rechnung:

450 Euro Zuverdienst – 100 Euro Freibetrag = 350 Euro über dem Freibetrag

Der Verdienst von 450 Euro übersteigt den Freibetrag um 350 Euro. Diese Summe wird nun zu 80% auf Ihre Hartz IV-Leistungen angerechnet. Dies bedeutet, dass Sie lediglich 20% der erwirtschafteten 350 Euro behalten dürfen – der Restbetrag wird von Ihren Leistungen abgezogen.

20% * 350 Euro = 70 Euro

Von den 450 Euro Ihres Minijobs bleibt der Freibetrag von 100 Euro und der zusätzliche Freibetrag von 70 Euro (20% der verbleibenden 350 Euro) übrig. Verdienen Sie als Hartz IV-Empfänger in Ihrem Minijob 450 Euro, ergibt sich hieraus ein Zusatzverdienst in Höhe von 170 Euro pro Monat.

Was darf das Jobcenter nicht anrechnen?

Der Freibetrag von 100 Euro pro Monat kann vom Jobcenter nicht angerechnet werden. Sollten Sie den Freibetrag überschreiten, kann das Jobcenter lediglich 80% des weiteren Verdienstes anrechnen.

So viel dürfen Sie von Ihrem Minijob behalten

Beziehen Sie Hartz IV und gehen zusätzlich einem Minijob nach, dürfen Sie von Ihrem Höchstverdienst von 450 Euro pro Monat maximal 170 Euro behalten. Eine Ausnahme kann dann vorliegen, wenn Sie einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen, für welche Sie eine Aufwandsentschädigung erhalten. In diesem Fall erhöht sich der monatliche Freibetrag auf 250 Euro. Mehr zur Erhöhung des Freibetrags erfahren Sie im weiteren Verlauf des Beitrags.

Kann man mit einem Minijob Hartz IV beantragen?

Grundsätzlich können Sie dann Hartz IV beantragen, wenn Sie als hilfebedürftig gelten. Hilfebedürftig bedeutet in diesem Fall, dass Sie Ihren Lebensunterhalt oder den Ihrer Bedarfsgemeinschaft mit Ihrem Einkommen nicht bestreiten können. Üben Sie lediglich einen Minijob aus und haben sonst keinerlei Einkünfte, können Sie in jedem fall Hartz IV beantragen, da Ihr Einkommen unter dem Existenzminimum liegt.

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Wie viele Minijobs darf man haben?

Auch in Kombination mit Hartz IV dürfen Sie durchaus mehrere Minijobs ausüben. Sie müssen jedoch beachten, dass die Summe der Einkünfte aus allen Minijobs den Höchstverdienst von 450 Euro nicht überschreitet.

Ein Minijob unterliegt, unabhängig davon ob Sie Hartz IV beziehen oder nicht, besonderen Regeln. Es handelt sich hierbei um eine geringfügige Beschäftigung, die von Sozialabgaben befreit ist.

Üben Sie nun mehrere Minijobs aus, mit denen Sie in Summe mehr als 450 Euro pro Monat verdienen, so verwandeln sich beide Minijobs von einer geringfügigen Beschäftigung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Sie sollten sich im Zweifelsfall immer im Voraus mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenters in Verbindung setzen, um mögliche Probleme zu vermeiden. Auch wenn die Aufnahme eines oder mehrerer Minijobs durchaus löblich ist, unterliegen Erwerbstätigkeiten in Verbindung mit dem Bezug von Arbeitslosenleistungen bestimmten Richtlinien.

Jobcenter übernimmt Krankenversicherung

In Bezug auf Minijobs kommt häufig die Frage auf, ob der Minijobber über seinen Arbeitgeber krankenversichert ist. Sollten Sie Hartz IV beziehen, müssen Sie sich über diesen Punkt keine Gedanken machen. Sie sind bereits über das Jobcenter Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihre Krankenversicherungsbeiträge werden automatisch an Ihre Krankenkasse entrichtet.

So viel Geld dürfen Sie bei Hartz IV dazuverdienen

Beträgt Ihr Bruttoarbeitsentgelt als Hartz IV-Empfänger weniger als 1.000 Euro pro Monat, so steht Ihnen ein Freibetrag von monatlich 100 Euro zu. Alles was über diesen Freibetrag hinausgeht wird, wie in unserem obigen Rechenbeispiel zu sehen, zu 80 Prozent auf Ihre Leistungen angerechnet. 

Sollte Ihr Bruttoeinkommen bei mehr als 1.000 Euro pro Monat und unter der Verdienstobergrenze von 1.200 bzw. 1.500 Euro liegen, so stehen Ihnen die genannten Freibeträge bis zu einem Einkommen von 1.000 Euro zu und weitere 10 Prozent anrechnungsfreier Zusatzverdienst für den Teil Ihres Einkommens zu, welcher die 1.000 Euro Marke überschreitet.

Verdienstobergrenze

Derzeit beträgt die Verdienstobergrenze für alleinstehende ALG-2-Empfänger 1.200 Euro brutto pro Monat. Bei Leistungsempfängern mit Kind erhöht sich die Verdienstgrenze auf 1.500 Euro brutto pro Monat.

Freibetrag auf bis zu 250 Euro erhöhen

Mit der Übungsleiterpauschale können Hartz IV-Empfänger seit 2021 monatlich bis zu 250 Euro dazuverdienen, ohne dass Abzüge von Sozialleistungen zu befürchten sind. Gehen Sie also einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach, für welche Sie eine Aufwandsentschädigung erhalten, erhöht sich Ihr monatlicher Freibetrag auf 250 Euro.

Üben Sie neben Ihrem Ehrenamt noch einen Minijob aus, so werden die Freibeträge jedoch nicht zusammengerechnet.

LudwigScholz
Ludwig Scholz

Redaktionell verantwortlich für die Themen Beruf und Finanzen.

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