Muss ich Einnahmen aus bezahlten Umfragen versteuern?

Bezahlte Umfragen im Internet erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und werden häufig als bequemer Nebenverdienst genutzt. Doch wie verhält es sich bei diesen Einnahmen mit eventuell zu zahlenden Steuern? Muss ich für bezahlte Umfragen Steuern zahlen? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer muss auf bezahlte Umfragen Steuern zahlen?

Bezahlte Umfragen Steuern 1

Grundsätzlich sind sämtliche Einkünfte, auch die aus der Teilnahme an bezahlten Umfragen, steuerpflichtig. Es gibt in Deutschland keine Ausnahmeregelung, welche die Gewinne aus Umfragen im Internet steuerrechtlich anders einstuft, als andere Einkommensformen. Es wird also erst einmal nicht zwischen Einkünften aus bezahlten Umfragen und anderen Einkünften unterschieden. Doch wie bei jeder nebenberuflichen Tätigkeit gibt es auch hier bestimmte Umstände, unter welchen eine Versteuerung der Einnahmen nicht notwendig ist. Grundsätzlich ist hier zwischen zwei verschiedenen Fällen zu unterscheiden:

Fall 1: Du bist hauptberuflich Arbeitnehmer und das Einkommen aus Umfragen ist lediglich ein Nebenverdienst.

Fall 2: Du bist nicht hauptberuflich tätig (Student, Hausfrau) und das hier erzielte Einkommen ist Deine einzige Einnahme

Die aktuelle Rechtslage für Arbeitnehmer

Eine entscheidende Rolle spielen hier die Höhe der erzielten Einkünfte und auch die Art des Beschäftigungsverhältnisses. Das Einkommensteuergesetz (EStG) §46 Absatz 2 Nr.1 sieht hierzu folgende Regelung vor:

[…]so wird eine Veranlagung nur durchgeführt, wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Absatz 3 und § 24a, oder die positive Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, jeweils mehr als 410 Euro beträgt;

Sofern die Einnahmen aus bezahlten Umfragen den Betrag von 410 Euro im Jahr nicht überschreiten, sind diese Einkünfte also grundsätzlich steuerfrei – vorausgesetzt Du bist hauptberuflich Arbeitnehmer, also lohnsteuerpflichtig und die Teilnahme an bezahlten Umfragen dient lediglich als Nebenerwerb. Sollte der Betrag von 410 Euro überschritten werden, musst Du Deine Einnahmen versteuern und Dich möglicherweise als nebenberuflich selbständig melden. Anzumerken ist, dass sich die Summe der Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus allen Einkünften dieser Art zusammensetzt. Verdienst Du also durch die Teilnahme an Umfragen 300 Euro im Jahr und übst zusätzlich noch eine weitere selbständige Tätigkeit aus, dürfen die Einkünfte zusammengerechnet nicht mehr als 410 Euro betragen.

Teilnehmer ohne Angestelltenverhältnis

Solltest Du nicht lohnsteuerpflichtig sein, also kein hauptberuflicher Arbeitnehmer, sieht die Rechtslage dagegen etwas anders aus. Angenommen Du bist nicht anderweitig berufstätig und die Einnahmen aus Umfragen stellen Dein einziges Einkommen dar, so solltest Du Dich mit dem Gewerbeamt in Verbindung setzen und ein entsprechendes Gewerbe anmelden. Im gleichen Zug wirst Du Dich auch beim Finanzamt melden müssen und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

Bezahlte Umfragen Steuern 2

Die Gewerbeanmeldung kann mittlerweile in den meisten Städten und Gemeinden online beantragt werden. Es fällt zumeist eine Anmeldegebühr an – die Höhe legen Städte und Gemeinden selbst fest. Doch keine Panik: es geht hier hauptsächlich um die Anmeldung des Gewerbes und die Erfassung Deiner Einnahmen und nicht darum, Dir möglichst viel von Deinem verdienten Geld wieder abzuknöpfen. Schließlich gilt der auch hier der Steuerfreibetrag für Einkünfte aus selbständiger Arbeit.

Einkommensgrenze überschritten?

Sollten Deine Einkünfte den Jahreshöchstbetrag überschreiten, ist eine Angabe der Einkünfte in der Steuererklärung notwendig und das Finanzamt wird eine entsprechende Versteuerung vornehmen. Unter Umständen kommt in diesem Fall auch eine zusätzliche Gewerbeanmeldung auf Dich zu. Hierbei geht es hauptsächlich um die sogenannte Gewinnerzielungsabsicht. Es stellt sich also die Frage nach der Regelmäßigkeit Deiner Tätigkeit auf den Umfrageportalen und ob eine übergeordnete Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.

Sobald also Deine so erzielten Einnahmen die Jahreshöchstgrenze überschreiten, wirst Du auch für bezahlte Umfragen Steuern entrichten müssen.

Zusammenfassung

Ob Du auf Deine Einkünfte für bezahlte Umfragen Steuern zahlen musst, ist in den meisten Fällen von der Höhe der Einkünfte abhängig. Als Arbeitnehmer gilt: Bis zu einem Betrag von 410 Euro im Jahr, kannst Du Dich entspannt zurücklehnen und musst nicht fürchten, Dich bei Nichtangabe der Einkünfte der Steuerhinterziehung schuldig zu machen. Sollten Deine Einkünfte den Jahreshöchstbetrag überschreiten, ist eine Angabe in der Steuererklärung notwendig und unter Umständen auch eine Gewerbeanmeldung.

Solltest Du keiner hauptberuflichen Tätigkeit in Form eines Angestelltenverhältnisses nachgehen und regelmäßig Einkünfte auf Umfrageportalen erzielen, wirst Du nicht darum herumkommen, ein Gewerbe anzumelden. Jedoch sind die Kosten einer solchen Gewerbeanmeldung absolut überschaubar und die Steuerfreibeträge sehr hoch. Es handelt sich also eher um eine reine Formalie.

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Ralf Müller

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