Immer mehr Menschen üben neben ihrer Hauptbeschäftigung noch einen Nebenjob aus. Häufig handelt es sich dabei um eine geringfügige Beschäftigung, auch Minijob genannt. Auch Angestellte, die einem Teilzeitjob nachgehen, können zusätzlich einen 450-Euro-Job aufnehmen. So ist es durchaus möglich  neben einem Teilzeitjob im Büro noch einem Minijob nachgehen möchte, um das Einkommen zusätzlich aufzubessern. Wie bei jeder Beschäftigungsart gibt es jedoch auch hier einige Punkte zu beachten. Wie Sie sicherstellen, dass Ihr Minijob weitestgehend abgabenfrei bleibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Unterschiede zwischen Minijob und Teilzeitjob

Auch wenn zwischen einem Minijob und einem Teilzeitjob arbeitsrechtlich keine Unterschiede gemacht werden, gibt es dennoch Unterschiede in der sozialrechtlichen Bewertung der Beschäftigungsverhältnisse. Während es sich bei einem Teilzeitjob, genau wie bei einer Vollzeitstelle, um eine sozialversicherungspflichtige Anstellung handelt, sind Minijobs von der Sozialversicherungspflicht befreit.

Das bedeutet, dass Sie in einem Minijob keine Beiträge zur Sozialversicherung leisten müssen. Zwar müssen auch hier Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet werden, von diesen können Sie sich jedoch befreien lassen. Ob eine solche Befreiung von der Rentenversicherung sinnvoll ist, ist jedoch eine andere Frage.

Ein Minijob zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass Sie als Minijobber regelmäßig nicht mehr als 520 Euro pro Monat verdienen dürfen. Bleiben Sie unter dieser Entgeltgrenze, zahlen Sie für Ihr Einkommen aus dem Nebenjob weder Beiträge zur Sozialversicherung, noch Lohnsteuer.

Aufgrund der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht und dem Wegfall der Lohnsteuer, eignet sich ein Minijob ideal, um das Einkommen aufzubessern. Wer einen Teilzeitjob und Minijob gleichzeitig ausübt, profitiert von einem nahezu abgabenfreien zusätzlichen Einkommen.

Das gilt es zu beachten

Auch wenn die Kombination zwischen Teilzeit- und Minijob grundsätzlich ohne weiteres möglich ist, gibt es dennoch einige kleine Punkte zu beachten. An erster Stelle steht, dass es sich bei Ihrem Nebenjob tatsächlich um einen Minijob im Sinne einer geringfügigen Beschäftigung handelt. Stellen Sie daher sicher, dass Sie die Verdienstgrenze von regelmäßig 520 Euro im Monat und 6.240 Euro pro Jahr einhalten.

Sollten Sie diese Grenze überschreiten, wird Ihr Nebenjob automatisch sozialversicherungspflichtig. Bis zu einem Verdienst von 1.300 Euro pro Monat handelt es sich bei Ihrem Nebenjob noch um einen sogenannten Midijob. Für diesen gelten zwar reduzierte Sozialabgaben, Abstriche machen müssen Sie dennoch.

Darüber hinaus gilt es die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen hinsichtlich der Arbeitszeit und Arbeitsdauer zu beachten. So sieht der Gesetzgeber im Arbeitszeitgesetz genaue Ruhezeiten vor, die auch in der Kombination aus Teilzeitjob und Minijob eingehalten werden müssen.

Das Arbeitnehmerschutzgesetz und Ruhezeiten

Das Arbeitnehmerschutzgesetz sieht eine Ruhezeit von 11 Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit vor. Die tägliche reguläre Arbeitszeit darf nicht länger als acht Stunden betrage, kann jedoch in Ausnahmefällen auf bis zu 10 Stunden ausgeweitet werden. Zu beachten ist hier jedoch, dass auch bei einem Arbeitstag von 10 Stunden die durchschnittliche Arbeitszeit über einen Zeitraum von sechs Monaten nicht mehr als acht Stunden pro Tag betragen darf.

Sie sollten daher versuchen, Ihre Arbeitszeiten aus Ihrer Teilzeitbeschäftigung und dem Minijob so zu legen, dass Sie die Ruhezeit entsprechend einhalten. Allerdings ist auch zu sagen, dass im Falle eines Verstoßes gegen das Arbeitszeitgesetz nicht Sie, sondern Ihr Arbeitgeber belangt wird. Um diesem wahrscheinlich sehr unangenehmen Gespräch aus dem Weg zu gehen, sollten Sie die Ruhezeiten in jedem Fall beherzigen.

Steuern

Solange  es sich bei Ihrem Nebenjob tatsächlich um einen Minijob, also eine geringfügige Beschäftigung, handelt, zahlen Sie für Ihr Einkommen aus dem Nebenjob weder Sozialversicherungsbeiträge noch Steuern. Abzüglich des geringen Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung entspricht Ihr Bruttoverdienst aus dem Minijob nahezu Ihrem Nettoverdienst.

Aus steuerrechtlicher Sicht ist die Kombination aus einer Teilzeitstelle und einem Minijob daher äußerst lohnenswert

Erlaubnis für Minijob einholen

Auch wenn Sie grundsätzlich nicht dazu verpflichtet sind, Ihren Nebenjob beim Arbeitgeber zu melden, sollten Sie dies im Idealfall dennoch tun. Teilweise finden sich derartige Klauseln in Arbeits- oder Tarifverträgen und auch sonst kann es schnell unangenehm werden, wenn Ihr Arbeitgeber zufällig mitbekommt, dass Sie nebenher einer weiteren Tätigkeit nachgehen.

Ihr Arbeitgeber hat es grundsätzlich nicht leicht, Ihnen die Aufnahme eines Minijobs zu verwehren. Sie brauchen also keine Angst zu haben, dass Ihnen der Nebenjob pauschal untersagt wird. Sprechen Sie Ihren Wunsch nach einem zusätzlichen Job frühzeitig an, sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

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Fazit

Neben einer Teilzeitstelle einen Nebenjob anzunehmen ist nahezu problemlos möglich. Sie profitieren von einem nahe abgabenfreien Nebenjob und können so monatlich bis zu 520 Euro steuerfrei dazuverdienen. Solange Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten beachten und sich bei Ihrem Arbeitgeber rückversichern, ob er Ihnen eine Nebenbeschäftigung erlaubt, steht Ihrem Nebenjob nichts mehr im Wege.

LudwigScholz
Ludwig Scholz

Redaktionell verantwortlich für die Themen Beruf und Finanzen.

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