Immer mehr Menschen gehen neben ihrer Hauptbeschäftigung zusätzlich einem Minijob nach. Auch Schüler, Studenten und Rentner nutzen diese Art des Nebenverdienstes immer häufiger, um sich so etwas Geld dazuzuverdienen. Doch wie viel Geld darf man im Minijob verdienen, was unterscheidet einen Minijob von einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis und was ist eigentlich ein Midijob?

Verdienstgrenze bei Minijobs

Derzeit beträgt die monatliche Verdienstgrenze bei Minijobs 450 Euro. Hierbei handelt es sich um den Durchschnitt des regelmäßigen Monatseinkommens. Schwankt Ihr Einkommen aus dem Minijob also, so muss der durchschnittliche Verdienst berechnet und entsprechend berücksichtigt werden. Entscheidend ist hierbei, dass der Jahresverdienst die Obergrenze von 5.400 Euro nicht überschreitet.

Es gibt jedoch Ausnahmen, sodass Sie in bis zu drei Monaten eines Jahres mehr als 450 Euro pro Monat verdienen dürfen. In diesem Fall handelt es sich bei Ihrem Minijob selbst dann weiterhin um eine geringfügige Beschäftigung, wenn Ihr Jahreseinkommen mehr als 5.400 Euro beträgt.

Eine solche Ausnahme liegt vor, wenn der Mehrverdienst nur gelegentlich und sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber unvorhergesehen eintritt. Im weiteren Verlauf dieses Beitrags beleuchten wir solche Ausnahmesituation anhand einiger Beispiele genauer.

Minijob Verdienst: auch Weihnachtsgeld zählt

Neben Ihrem regelmäßigen Einkommen aus dem Minijob zählen auch Sonderzahlungen bei der Berechnung Ihres tatsächlichen Minijob Verdienstes eine Rolle.

Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dass durchschnittliche Einkommen seines Minijobber zu Beginn der Beschäftigung zu bestimmen und auch Sonderzahlungen zu berücksichtigen. Erhalten Sie also Sonderzahlungen wie beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, so werden diese Beträge auf Ihren Jahresverdienst angerechnet. Verdienen Sie also monatlich 450 Euro und erhalten eine zusätzliche Sonderzahlung, so wäre die Jahresobergrenze überschritten und es würde sich bei Ihrem Beschäftigungsverhältnis nicht mehr um einen Minijob handeln.

Eine wie oben beschriebene Ausnahme liegt in diesem Fall nicht vor, da das Ereignis nicht unvorhersehbar ist. Bei Sonderzahlungen des Arbeitsgebers handelt es sich um freiwillige Zahlungen, die entsprechend auch unterlassen werden können.

Erhöhung der Minijob Verdienstgrenze ab Oktober 2022

Die Minijob Erhöhung auf 525 Euro steht kurz bevor – ab dem 1. Oktober 2022 liegt die Geringfügigkeitsgrenze nicht länger bei 450 Euro, sondern wird auf 520 Euro erhöht. Hierfür wird eine Anpassung des § 8 SGB IV vorgenommen.

Die Anpassung der Verdienstgrenze geht auf den steigenden Mindestlohn zurück. Würde keine Erhöhung der Verdienstgrenze erfolgen, so wären Minijobber unter Umständen dazu genötigt, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, da sie andernfalls die Höchstgrenze von 450 Euro überschreiten würden.

Was droht bei Überschreitung der Höchstgrenze?

Verdienen Sie regelmäßig mehr als 450 Euro pro Monat und ist absehbar, dass Sie aufgrund des höheren Einkommens die Verdienstgrenze von 5.400 Euro pro Jahr überschreiten, so handelt es sich bei Ihrer Tätigkeit nicht länger um einen Minijob. Summiert sich das regelmäßige monatliche Einkommen auf mehr als 5.400 Euro jährlich, so handelt es sich bei Ihrem Beschäftigungsverhältnis um eine (u.U. bedingt) sozialversicherungspflichtige Anstellung.

Der Gesetzgeber hat hierfür jedoch einen Übergangsbereich geschaffen. Liegt Ihr monatlicher Verdienst im Durchschnitt zwischen 450 und 850 Euro, so handelt es sich in der Regel um einen sogenannten Midijob.

Ihr Arbeitgeber ist in jedem Fall verpflichtet, Ihre sozialversicherungspflichtige Tätigkeit bei der zuständigen Krankenkasse anzuzeigen.

Mögliche Nachzahlung

Grundsätzlich muss Ihr Arbeitnehmer die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit melden, sobald sich erkennen lässt, dass die Entgeltgrenze von 5.400 Euro pro Jahr überschritten wird. Sollte Ihr Arbeitgeber dies versäumen, kann es vorkommen, dass erst nachträglich deutlich wird, dass es sich sich bei Ihrer vergangenen Tätigkeit nicht mehr um einen Minijob gehandelt hat. In diesem Fall fallen rückwirkend Kosten für die Sozialversicherungsbeiträge an. Diese können Ihnen als Arbeitnehmer im Zuge der darauffolgenden nächsten drei Gehaltszahlungen angerechnet werden. Versäumt Ihr Arbeitgeber diesen Zeitpunkt, so ist es zur Zahlung der entsprechenden Beitragssätze verpflichtet.

Sie sollten als Minijobber also im besten Fall selbst ein Auge darauf haben, dass Ihr regelmäßiges monatliches Einkommen die Obergrenze von 450 Euro nicht überschreitet.

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Ausnahmen: im Minijob mehr als 450 Euro pro Monat verdienen

Wie erwähnt ist es durchaus gestattet, die monatliche Verdienstgrenze zu überschreiten. Doch wie oft kann man als Minijobber die 450-Euro-Grenze ungestraft überschreiten?

Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie jährlich bis zu drei mal die monatliche Minijob Verdienstgrenze von 450 Euro überschreiten- auch dann, wenn Ihr Jahresverdienst dadurch mehr als 5.400 Euro beträgt.

Möglich sind solche Ausnahmen dann, wenn der Mehrverdienst einer unvorhersehbaren Situation geschuldet ist. Beispielsweise dann, wenn Sie die Krankheitsvertretung für einen Kollegen übernehmen müssen oder andere unvorhersehbare Ereignisse es zwingend erfordern, dass für einen bestimmten Zeitraum Mehrarbeit leisten.

Ein Mehrverdienst aufgrund von Urlaubsvertretung oder einem saisonal bedingt erhöhten Arbeitsaufkommen rechtfertigt einen solchen Mehrverdienst jedoch nicht. Hierbei handelt es sich um vorhersehbare Veränderungen, auf welche Ihr Arbeitgeber auch anderweitig hätte reagieren können.

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Ludwig Scholz

Redaktionell verantwortlich für die Themen Beruf und Finanzen.