Den meisten Deutschen sind die Begriffe Minijob und 450-Euro-Job inzwischen geläufig. Gehen doch bereits mehr als 7 Millionen Menschen in Deutschland einer solchen geringfügigen Beschäftigung nach. Der Midijob dagegen ist deutlich weniger Menschen bekannt. Und das obwohl er bereits im April 2003 im Zuge der Hartz-Reformen eingeführt wurde.

Der Midijob ist der perfekte Mittelweg zwischen einem Minijob und einem regulären Beschäftigungsverhältnis in Voll- oder Teilzeit. Beschäftigte haben mithilfe des Midijobs die Möglichkeit einen höheren Verdienst zu erzielen und erhalten gleichzeitig eine verbesserte soziale Absicherung. Trotz des Mehrverdiensts sind die Sozialversicherungsbeiträge verhältnismäßig gering, sodass Midijobs einen hervorragenden Mittelweg darstellen.

Midijob – Was genau ist das eigentlich?


Von einem Midijob spricht man dann, wenn der Arbeitnehmer zwar mehr als 450 Euro pro Monat verdient und daher nicht mehr als Minijobber zählt, sein durchschnittliches monatliches Einkommen jedoch die Höchstgrenze von 1.300 Euro nicht überschreitet. Man spricht in diesem Fall auch von der sogenannten Gleitzone oder dem Übergangsbereich. Unter dem Begriff Gleitzone wurde der Minijob am 1. April 2003 eingeführt. Seit 2019 wird nun jedoch der Begriff Übergangsbereich verwendet.

Die Entgeltgrenze betrug zunächst 800 Euro pro Monat, wurde jedoch mit der Zeit erhöht. Seit dem 1. Juli 2019 beträgt die Obergrenze für Midijobber 1.300 Euro pro Monat.

Minijob und Midijob im Vergleich

Der Hauptunterschied für den Arbeitnehmer ist die unterschiedlich Entgeltgrenze. Während Sie im Rahmen eines Minijobs lediglich bis zu 450 Euro pro Monat verdienen dürfen, beträgt die Entgeltgrenze bei Midijobs 1.300 Euro pro Monat.

Anders als bei einem Minijob, welcher nicht sozialversicherungspflichtig ist, handelt es sich beim Midijob durchaus um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Es fallen hier jedoch keine Sozialabgaben in voller Höhe an. Ihre Beiträge richten sich nach Ihrem Bruttoarbeitsentgelt und betragen zwischen 11 und 21 Prozent. Die Entrichtung der Sozialabgaben in voller Höhe fällt erst ab einem Verdienst von über 1.300 Euro  an.

Auch Arbeitgeber profitieren von vergünstigten Sozialabgaben und müssen nur die Hälfte der regulären Versicherungsbeiträge zahlen.

Vorteile eines Midijobs

Die Hauptvorteile eines Midijobs bestehen in den vergünstigten Beiträgen zur Sozialversicherung. Als Midijobber zahlen Sie einen prozentual vergünstigten Sozialversicherungsbeitrag, genießen jedoch die Vorteile einer vollständigen Absicherung und haben Anspruch auf den vollen Leistungsumfang.

  • vollständiger Rentenanspruch
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit
  • Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld I (60-67%) nach 12 monatiger Tätigkeit

Nachteile eines Midijobs

Die Nachteile eines Midijobs sind sehr überschaubar. Vor allem dann, wenn man den Midijob mit seinem kleinen Bruder dem Minijob vergleicht. Zwar zahlen Sie in einem Midijob Abgaben in Form von Sozialversicherungsbeiträgen, können monatlich jedoch bis zu 850 Euro mehr verdienen – zumindest Brutto.

Ein Midijob bietet sich vor allem dann an, wenn er das einzige Beschäftigungsverhältnis des Arbeitnehmers ist. Planen Sie neben Ihrer regulären Hauptbeschäftigung einen Nebenjob aufzunehmen, bietet sich im Regalfall doch eher ein steuerfreier Minijob an.

Was bedeutet Gleitzone und Übergangsbereich?

Als Gleitzone oder Übergangsbereich wird der Entgeltbereich bezeichnet, in welchem Beschäftigte arbeiten, die zwar keine Minijobber mehr sind aber dennoch keine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Der Begriff Gleitzone bzw. Übergangsbereich bezeichnet also nichts weiter als das Beschäftigungsverhältnis eine Midijobbers, welcher zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro monatlich verdient und daher nicht voll sozialversicherungspflichtig ist.

Gleitzone überschritten: das passiert

Zur Erinnerung: damit die Sonderregelungen des Midijobs Anwendung finden, muss Ihr monatliches Arbeitsentgelt zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro liegen. Wichtig ist außerdem, dass es sich hierbei um ein regelmäßiges Arbeitsentgelt handelt.

Sollten Sie die Obergrenze in Höhe von 1.300 Euro pro Monat überschreiten, handelt es sich um ein voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Sie profitieren nicht länger von den vergünstigten gestaffelten Beitragssätzen, sondern müssen die regulären Beiträge zur Sozialversicherung leisten.

Wie viele Stunden dürfen Midijobber arbeiten?

Grundsätzlich gelten für einen Midijob die gleichen Arbeitsrechte wie in jedem anderen Beschäftigungsverhältnis. Die werktägliche Arbeitszeit darf daher acht Stunden nicht überschreiten. Unter Umständen ist eine Erhöhung auf bis zu zehn Stunden möglich, sofern hierdurch die durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag in einem Zeitraum von 24 Wochen nicht überschritten wird.

Da der Midijob wie bereits erwähnt an ein maximales Arbeitsentgelt in Höhe von 1.300 Euro pro Monat gekoppelt ist, richtet sich die maximale Arbeitszeit jedoch auch nach dem Verdienst. Bei einem derzeitigen Mindestlohn von 9,82 Euro pro Stunde würde sich somit eine maximale Arbeitszeit von etwa 132 Stunden ergeben.

Mit einem Anstieg des Mindestlohns auf 10,45 Euro zum 1. Juli 2022 ergibt sich eine neue maximale Arbeitszeit von etwa 124 Stunden pro Monat.

Die Berechnung erfolgt nach dem Schema: Obergrenze Minijob/Mindestlohn = maximale monatliche Arbeitszeit in Stunden

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Urlaubsanspruch im Midijob

Auch für Midijobber besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch. Der gesetzliche Urlaubsanspruch richtet sich nach der durchschnittlichen Anzahl der Wochenarbeitstage im Midijob. Es gilt die Formel: regelmäßige Wochenarbeitstage multipliziert mit vier.

Daraus ergeben sich folgende Urlaubsansprüche:

  • 16 Urlaubstage bei einer 4-Tage-Woche
  • 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche
  • 24 Urlaubstage bei einer 6-Tage-Woche

Wie in jedem anderen Beschäftigungsverhältnis auch, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen jedoch selbstverständlich auch weitere, zusätzliche Urlaubstage einräumen. Solche Regelungen finden sich beispielsweise in Ihrem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung wieder.

Falls Sie in Ihrem Midijob nicht in jeder Woche an gleich vielen Tagen arbeiten, so ziehen Sie zur Berechnung Ihres Urlaubsanspruchs einen Durchschnittswert heran.

Midijob und die Sozialversicherung

Obwohl Sie als Midijobber nicht die vollen Beiträge zur Sozialversicherung zahlen müssen, profitieren Sie dennoch von einer vollständigen Absicherung in Bezug auf die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Wie bereits erläutert richtet sich die Höhe der Beitragssätze nach Ihrem monatlichen Bruttoarbeitsentgelt. Ihr Arbeitgeber zahlt dagegen die regulären Beiträge zur Sozialversicherung – die Höhe der Arbeitgeberbeiträge richtet sich also nicht nach Ihrem Gehalt, sondern ist fix.

Krankenversicherung im Midijob

Als Midijobber sind Sie vollständig krankenversichert und genießen somit den vollwertigen Arbeitsschutz eines Arbeitnehmers. Auch die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil des Sozialversicherungspakets.

Pflege- und Rentenversicherung im Midijob

Obwohl Sie von reduzierten Beitragssätzen profitieren, gelten Ihre Beiträge zur Pflege- und Rentenversicherung als vollwertige Pflichtbeiträge, sodass Sie auch als Beschäftigter in einem Midijob vollständigen Anspruch auf alle Leistungen der Rentenversicherung haben.

Arbeitslosenversicherung im Midijob

Durch die im Midijob geleisteten Sozialabgaben und Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung haben Sie zudem Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mindestens ein Jahr lang in einem Midijob gearbeitet und entsprechende Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet haben. Ist dies der Fall, stehen Ihnen im Falle einer Arbeitslosigkeit 60% Ihres Nettoeinkommens der vergangenen 12 Monate zu.

Sollten Sie Kinder haben, so erhöht sich Ihr Anspruch auf 67% Ihres Nettoeinkommens der letzten 12 Monate.

Krankengeld als Midijobber

Aufgrund der geleisteten Beiträge zur Sozialversicherung wird Ihnen auch im Midijob Krankengeld gezahlt, sofern Sie über einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig sind. In den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit haben Sie zudem selbstverständlich auch einen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

LudwigScholz
Ludwig Scholz

Redaktionell verantwortlich für die Themen Beruf und Finanzen.

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