Fast drei Millionen Menschen gehen in Deutschland neben ihrer Hauptbeschäftigung noch einer geringfügigen Beschäftigung im Nebenerwerb nach. Es handelt sich hierbei also um eine Tätigkeit, die lediglich einen Zuverdienst neben der eigentlich Hauptbeschäftigung darstellt. In vielen Fällen handelt es sich bei einem solchen Nebenjob um einen sogenannten Minijob, bei welchem monatlich bis zu 450 Euro hinzuverdient werden können. Neben dem Minijob erfreut sich jedoch auch der Midijob immer größerer Beliebtheit. Im Vergleich zum Minijob können hier monatlich bis zu 1.300 Euro erwirtschaftet werden – es fallen für den Arbeitnehmer im Gegensatz zum Minijob jedoch (reduzierte) Sozialversicherungsbeiträgen an.

Doch macht ein Midijob als Nebenjob überhaupt Sinn? Schließlich handelt es sich, anders als beim Minijob, nicht um eine vollständig von der Sozialversicherungspflicht befreite Tätigkeit. Dieser Frage widmen wir uns in diesem Beitrag.

Der Unterschied zwischen einem Minijob und einem Midijob

Obwohl sich ein Minijob und ein Midijob auf den ersten Blick nur durch einen Buchstaben unterscheiden, handelt es sich hierbei um zwei gänzlich unterschiedliche Beschäftigungsarten. Um die Frage, ob ein Midijob als Nebenjob neben der Hauptbeschäftigung sinnvoll ist, gilt es zunächst die Unterschiede zwischen einem Mini- und einem Midijob zu verstehen.

Minijob im Überblick

Bei Minijobs handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, bei welcher der Arbeitnehmer bis zu 450 Euro pro Monat verdienen kann. Der Vorteil eines Minijobs besteht vor allem darin, dass Sie als Arbeitnehmer weder gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung noch in die Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen. Abgesehen von einer Pauschalsteuer in Höhe von 2% fallen für den Arbeitnehmer keinerlei zusätzliche Kosten im Sinne von Steuern oder Sozialabgaben an.

Als Minijobber können Sie also, auch neben einer Hauptbeschäftigung in Voll- oder Teilzeit, bis zu 450 Euro nahezu abgabenfrei hinzuverdienen. Verdienen Sie hingegen regelmäßig mehr als 450 Euro pro Monat, so gilt Ihr Beschäftigungsverhältnis nicht länger als geringfügige Beschäftigung. In einer Verdienstspanne von 450,01 Euro bis 1.300 Euro zählt Ihr Nebenjob als Midijob, in welchem Sie nun auch (vergünstigte) Beiträge zur Sozialversicherung leisten müssen.

Midijob im Überblick

Im Gegensatz zum Minijob haben Sie bei einem Midijob die Möglichkeit, monatlich bis zu 1.300 Euro zu verdienen. Zwar müssen Sie im Rahmen eines Midijobs Sozialversicherungsbeiträge leisten, diese fallen jedoch deutlich günstiger aus, als es bei einer regulären Tätigkeit der Fall wäre.

Die Sozialversicherungsbeiträge bei einem Midijob richten sich nach Ihrem Bruttoarbeitsentgelt und betragen zwischen 11 und 21 Prozent. Erst ab einem Einkommen von über 1.300 Euro fallen die Sozialabgaben in voller Höhe an.

Die Verdienstgrenze des Midijobs betrug bis zum Jahr 2013 800 Euro, anschließend 850 Euro und seit dem 1. Juli 2019 liegt die Verdienstgrenze nun bei 1.300 Euro. Aus diesem Grund werden Midijobs auch heute noch häufig als 800-Euro-Job oder 850-Euro-Job bezeichnet. Tatsache ist jedoch: derzeit können Sie im Midijob bis zu 1.300 monatlich verdienen und immer noch von den vergünstigten Beitragssätzen profitieren. Der sogenannte Übergangsbereich ist im Sozialgesetzbuch festgelegt und nachzulesen.

Minijob vs. Midijob zusammengefasst

Der Mini- und Midijob unterscheiden sich in erster Linie durch die mögliche Verdiensthöhe. Während bei einem Minijob monatlich lediglich bis zu 450 Euro erwirtschaftet werden können, sind es beim Midijob immerhin bis zu 1.300 Euro.

Während der Minijob nahezu vollständig von Abgaben befreit ist, zahlen Sie für Ihren Midijob Sozialabgaben, welche jedoch reduziert sind und sich nach Ihrem Bruttoarbeitsentgelt richten.

Eignet sich ein Midijob als Nebenjob?

Nachdem wir nun geklärt haben, wobei es sich bei einem Midijob überhaupt handelt und worin die Unterschiede zu einem Minijob bestehen, können wir uns nun der eingangs gestellten Frage widmen: macht es Sinn, einen Midijob im Nebenerwerb auszuüben?

In der Regel lautet die Antwort auf diese Frage: Nein, das ergibt im Normalfall wenig Sinn. Zumindest dann, wenn das Ziel der nebenberuflichen Tätigkeit ein möglichst abgabenfreies Zusatzeinkommen ist.

Die vergünstigten Sozialversicherungsbeiträge des Midijobs gelten lediglich bis zur Verdienstobergrenze von 1.300 Euro pro Monat. Wird diese überschritten, fallen die regulären Beitragssätze an. Gehen Sie einer Hauptbeschäftigung in Voll- oder Teilzeit und zusätzlich einem Midijob nach, wird der Verdienst beider Tätigkeiten zusammengerechnet und Sie überschreiten höchstwahrscheinlich den Maximalbetrag von 1.300 Euro pro Monat. Dementsprechend fallen die vergünstigten Sozialversicherungsbeiträge weg und Sie zahlen auch für Ihren Midijob die volle Höhe der Abgaben.

Es ist also grundsätzlich mögliche, einen Midijob als nebenberufliche Tätigkeit neben dem Haupterwerb auszuüben, Sie profitieren jedoch nicht von den vergünstigten Beitragssätzen. Im Regelfall bietet sich daher ein Minijob eher an, wenn es um einen Zusatzverdienst neben dem Hauptberuf geht. Auf diese Weise zahlen Sie nahezu keine Abgaben und Ihr Brutto- entspricht annähernd Ihrem Nettoeinkommen.

Für wen lohnt sich ein Midijob?

Ein Midijob bietet sich vor allem dann an, wenn das tatsächliche Gesamtarbeitsentgelt zwischen 450,01 und 1.300 Euro im Monat liegt. Sie profitieren von vergünstigten Sozialversicherungsbeiträgen und genießen die gleichen Rechte und Ansprüche wie gewöhnliche Vollzeitkräfte. Dies bezieht sich unter anderem auch auf die Lohnfortzahlung bei Krankheit.

Midijob und Minijob gleichzeitig ausüben

Wenn Sie derzeit bereits einen Midijob als Hauptbeschäftigung ausüben, kann es sich durchaus lohnen, zusätzlich noch einen Minijob aufzunehmen. Denn ein Midijob und ein Minijob lassen sich ohne weiteres kombinieren.

Auch wenn es sich bei Ihrer Hauptbeschäftigung um einen Midijob handelt, in welchem Sie monatlich nicht mehr als 1.300 Euro verdienen, können Sie ohne Probleme zusätzlich noch einen Minijob ausüben. Sie profitieren von den vergünstigten Sozialversicherungsbeiträgen in Ihrem Midijob und können zusätzlich im Minijob bis zu 450 Euro nahezu abgabenfrei dazuverdienen.

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Ludwig Scholz

Redaktionell verantwortlich für die Themen Beruf und Finanzen.

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