Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen neben ihrem Hauptberuf einer zusätzlichen Beschäftigung nach. Grundsätzlich spricht aus rechtlicher Sicht nichts gegen die Aufnahme eines Nebenjobs und auch Ihr Arbeitgeber darf Ihnen eine nebenberufliche Tätigkeit oder ein zweites Arbeitsverhältnis neben ihrem Hauptberuf nicht verbieten. Es gibt jedoch Ausnahmen, in welchen Ihr Arbeitgeber durchaus berechtigt ist, Ihnen die Ausübung einer zusätzlichen Tätigkeit zu untersagen.

In diesem Fall darf der Arbeitgeber einen Nebenjob verbieten

Grundsätzlich gilt in Deutschland das Recht der Berufsfreiheit. Sie dürfen also sowohl Beruf als auch Arbeitsplatz frei wählen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn durch Ihre Nebenbeschäftigung ein Konflikt mit den berechtigten Interessen Ihres Arbeitgebers entsteht oder Sie durch die Aufnahme einer zusätzlichen Tätigkeit Ihre Arbeitspflicht verletzen. Auch wenn aus Ihrer Nebentätigkeit eine direkte Konkurrenz für Ihren Arbeitgeber entsteht, kann dieser Ihnen den Nebenjob verbieten.

Ausnahmen von der Berufsfreiheit können in folgenden Fällen entstehen:

  • Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber
  • Konflikte mit dem Arbeitsgesetz
  • Gefährdung des Hauptarbeitsvertrags
  • Tarif- und arbeitsvertragliche Regelungen

Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber

Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin sollten Sie sich Ihrem Arbeitgeber gegenüber stets loyal verhalten. So wäre es beispielsweise zu unterlassen, als angestellter Elektriker nebenberuflich ebenfalls als Elektriker tätig zu sein. Auch das Abwerben von Kunden des Hauptarbeitgebers, um diese dem eigenen (nebenberuflichen) Gewerbe zuzuführen, führt zur Unzulässigkeit der eigenen Nebentätigkeit.

Konflikte mit dem Arbeitsgesetz

Das Arbeitsgesetz schreibt vor, dass lediglich acht Stunden pro Tag an sechs Tagen pro Woche gearbeitet werden darf. Daraus resultiert eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Sollten Haupt- und Nebenberuf diese Wochenarbeitszeit gemeinsam überschreiten, so ist die Ausübung der Nebentätigkeit unzulässig. Ausnahmen von der Wochenarbeitszeit können jedoch dann vorliegen, wenn diese nur vorübergehend überschritten und anschließend mit entsprechender Freizeit ausgeglichen wird.

Sollten Sie sich nebenberuflich selbstständig machen, so hat dies keine Auswirkungen auf die Höhe der maximal zulässigen Wochenarbeitsstunden. Die Arbeitszeit Ihrer selbstständigen Tätigkeit wird hier nicht mit einberechnet. Sie sollten jedoch beachten, dass eine nebenberufliche Selbstständigkeit durchaus als Gefährdung des Hauptarbeitsvertrages angesehen werden kann. Sie sollten eine nebenberufliche Selbstständigkeit daher stets von Ihrem Hauptarbeitgeber absegnen und schriftlich genehmigen lassen.

Gefährdung des Hauptarbeitsvertrags

Ihre Nebentätigkeit darf sich in keiner Weise negativ auf Ihre Hauptbeschäftigung auswirken. Wir im vorangegangen Beispiel beschrieben, darf beispielsweise eine Hohe Auslastung in der nebenberuflichen Selbstständigkeit nicht dazu führen, dass Sie Ihren Aufgaben im Hauptberuf nicht mehr ausreichend nachkommen können. Sollte Ihre Nebenbeschäftigung also dazu führen, dass Sie im Hauptberuf ständig müde sind und Ihnen die Kraft und Energie fehlt, Ihren Verpflichtungen nachzukommen, so ist die Nebentätigkeit unzulässig.

Tarif- und arbeitsvertragliche Regelungen

In Tarif- und Arbeitsverträgen findet sich oft eine Klausel, welche die Aufnahme einer zusätzlichen Tätigkeit grundsätzlich untersagt. Solche Klauseln sind unwirksam, da sie die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in unangemessener Form benachteiligt.

Häufig wird in Arbeitsverträgen jedoch kein generelles Verbot ausgesprochen, sondern eine Anzeigepflicht etwaiger Nebentätigkeiten festgesetzt. In dieser wird klar geregelt, unter welchen Umständen der Arbeitnehmer die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung beim Arbeitgeber anzuzeigen hat. In diesem Fall hat der Arbeitgeber durchaus die Möglichkeit, Ihnen den Nebenjob zu verbieten. Ob ein solches Verbot rechtlich in Ordnung ist, ist jedoch immer im Einzelfall zu prüfen.

Muss ich meinen Arbeitgeber über meinen Nebenjob informieren?

Eine grundsätzliche Pflicht zur Offenlegung bzw. Angabe von Nebenbeschäftigungen bei Ihrem Hauptarbeitgeber gibt es nicht. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Zusätzlich können Tarif- oder Arbeitsverträge Klauseln enthalten, welche die Arbeitnehmer durchaus dazu verpflichten, die Aufnahme von weiteren beruflichen Tätigkeiten beim Arbeitgeber anzuzeigen.

Sollte Ihre Nebentätigkeit jedoch das berechtigte Interesse Ihres Arbeitgebers berühren, so ist die Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit vorzeitig anzumelden. Da es eine Vielzahl verschiedener Möglichkeiten gibt, das berechtigte Interesse Ihres Hauptarbeitsgebers zu berühren und es sich dabei durchaus auch eine Frage der Auslegung handelt, sollten Sie Ihren Hauptarbeitgeber sicherheitshalber immer informieren, bevor Sie eine zusätzliche Tätigkeit aufnehmen.

Dies gilt auch für ehrenamtliche Tätigkeiten.

Beliebter Nebenjob: Bezahlte Umfragen

Als Teilnehmer an Online-Umfragen können Sie einfach und bequem von zuhause aus Geld verdienen. Für jede beantwortete Umfrage erhalten Sie eine Vergütung, welche Sie sich in Form von Bargeld oder Wertgutscheinen auszahlen lassen können. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, an Produkttests und weiteren interessanten Studienarten teilzunehmen. Wir stellen Ihnen Test- und Erfahrungsberichte zu mehr als 30 deutschsprachigen Umfrageportalen zur Verfügung. Schauen Sie sich an, welche Portale es im April 2024 in unserem Ranking auf die oberen Plätze geschafft haben:

LifePoints Logo transparent✓ Schnelle Auszahlung
✓ Produkte testen
✓ Über 5 Millionen Mitglieder

star fullstar fullstar fullstar fullstar full

 

euro fulleuro fulleuro fulleuro fulleuro full

Zur Anmeldung

Zum Testbericht
Pinecone Research-Logo✓ 3 Euro pro Umfrage
✓ Schnelle Auszahlung
✓ Mehr als 1.000 Positive Reviews

star fullstar fullstar fullstar fullstar half

 

euro fulleuro fulleuro fulleuro fulleuro full

Zur Anmeldung

Zum Testbericht
trendfrage-logo✓ +45.000 Mitglieder
✓ iOs & Android App
✓ Auszahlung ab 5€

star fullstar fullstar fullstar fullstar half

euro fulleuro fulleuro fulleuro fulleuro half

Zur Anmeldung

Zum Testbericht

Sollte ich meinen Arbeitgeber über meinen Nebenjob informieren?

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie Ihren Arbeitsgeber in jedem Fall über die Aufnahme einer nebenberuflichen Tätigkeit informieren. Andernfalls riskieren Sie durch die Gefährdung des berechtigten Interessen Ihres Arbeitsgebers ernsthafte arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Sofern Ihr Hauptarbeitgeber einer nebenberuflichen Tätigkeit zustimmt, sollten Sie sich dies in jedem Fall schriftlich bestätigen lassen. Achten Sie darauf, dass das Tätigkeitsfeld Ihres Nebenjobs möglichst genau beschrieben wird, um spätere rechtliche Konsequenzen von vornherein zu vermeiden.

LudwigScholz
Ludwig Scholz

Redaktionell verantwortlich für die Themen Beruf und Finanzen.

Consent Management Platform von Real Cookie Banner