Viele Minijobber sind sich unsicher, welche Rechte und Pflichten sie haben – insbesondere im Falle einer Erkrankung. Was passiert, wenn Sie in Ihrem Minijob länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind? In diesem Beitrag klären wir wichtige Fragen rund um die Themen Krankengeld, Kündigungsschutz und weitere relevante Aspekte für Minijobber.

Krankmeldung und Entgeltfortzahlung

Wenn Sie als Minijobber erkranken, sind Sie verpflichtet, Ihren Arbeitgeber umgehend über Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren. Dazu gehört auch, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. In den ersten sechs Wochen Ihrer Krankheit haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sofern Sie zum Zeitpunkt der Erkrankung bereits länger als vier Wochen bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind. Die Entgeltfortzahlung entspricht dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit.

Krankengeld nach Ablauf der Entgeltfortzahlung

Nach den ersten sechs Wochen der Entgeltfortzahlung besteht für Minijobber grundsätzlich kein Anspruch auf Krankengeld. Da Minijobber in der Regel nicht gesetzlich krankenversichert sind und keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen, haben sie keinen Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Ausnahmen sind möglich, wenn der Minijobber zusätzlich einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht oder freiwillig gesetzlich krankenversichert ist.

Private Vorsorge

Da Minijobber nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung keine finanzielle Unterstützung von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten, sollten sie überlegen, ob eine private Absicherung in Form einer Krankentagegeldversicherung sinnvoll ist. Diese zahlt ab einem bestimmten Tag der Arbeitsunfähigkeit einen vereinbarten Betrag, um den Lebensunterhalt während der Krankheit abzusichern.

Kündigungsschutz für Minijobber

Als Minijobber genießen Sie grundsätzlich denselben Kündigungsschutz wie Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet, dass eine Kündigung während der Krankheit nur zulässig ist, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass die Kündigung nicht aufgrund der Krankheit erfolgt, sondern aus betrieblichen oder personenbedingten Gründen gerechtfertigt ist. Zudem muss der Arbeitgeber auch bei Minijobbern die gesetzlichen Kündigungsfristen beachten.

Damit der Kündigungsschutz greift, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Minijobber beispielsweise seit mindestens sechs Monaten im Betrieb arbeiten. Unten bestimmten Umständen ist jedoch auch eine Kündigung aufgrund einer Erkrankung zulässig.

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Wiedereingliederung nach längerer Krankheit

Wenn Sie nach einer längeren Krankheit wieder arbeitsfähig sind, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber über eine mögliche Wiedereingliederung sprechen. Hierbei kann es hilfreich sein, schrittweise die Arbeitszeit zu erhöhen oder zunächst leichtere Tätigkeiten auszuüben, um den Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag zu erleichtern.

Fazit und Empfehlungen

Als Minijobber haben Sie in den ersten sechs Wochen Ihrer Krankheit Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sofern Sie bereits länger als vier Wochen beschäftigt sind. Nach Ablauf dieser Zeit besteht jedoch in der Regel kein Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse, da Minijobber meist nicht gesetzlich krankenversichert sind. Eine private Absicherung in Form einer Krankentagegeldversicherung kann hier eine sinnvolle Ergänzung sein.

Trotz der eingeschränkten finanziellen Absicherung im Krankheitsfall genießen Minijobber denselben Kündigungsschutz wie Vollzeitbeschäftigte. Eine Kündigung während der Krankheit darf nicht aufgrund der Krankheit erfolgen und muss betrieblichen oder personenbedingten Gründen entsprechen.

Um den Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag nach einer längeren Krankheit zu erleichtern, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber über eine Wiedereingliederung sprechen und möglicherweise schrittweise Ihre Arbeitszeit erhöhen oder zunächst leichtere Tätigkeiten ausüben.

Insgesamt ist es wichtig, sich als Minijobber über seine Rechte und Pflichten im Krankheitsfall im Klaren zu sein und sich gegebenenfalls privat abzusichern, um finanzielle Engpässe bei längerer Krankheit zu vermeiden. Eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber ist dabei ebenfalls entscheidend, um gemeinsam Lösungen für den Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag zu finden. Informieren Sie sich auch über Ihre Rechte und Pflichten bei einer möglichen Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit, um in jeder Situation bestmöglich abgesichert zu sein.

LudwigScholz
Ludwig Scholz

Redaktionell verantwortlich für die Themen Beruf und Finanzen.

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