Auch als Minijobber kann es vorkommen, dass Ihr Arbeitgeber Sie um Überstunden bittet, oder Sie selbst gerne Überstunden leisten wollen. Doch wie ist das rechtlich geregelt? In diesem Beitrag erfahren Sie, was es für Minijobber beim Thema Überstunden zu beachten gilt, ob und wenn ja wie viele Überstunden geleistet werden dürfen und welche Folgen bei einer Überschreitung der monatlichen Verdienstgrenze drohen.

Grundsätzliche Regelungen zu Überstunden

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass in puncto Überstunden für Minijobber dieselben Regeln gelten, wie für Voll- und Teilzeitbeschäftigte. Das bedeutet, dass Überstunden prinzipiell erlaubt sind, aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Überstunden als Minijobber erlaubt?

Grundsätzlich dürfen Sie auch in einem Minijob Überstunden machen. Allerdings sollte dies im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Hierbei ist vor allem darauf zu achten dass Ihre Überstunden nicht dazu führen, dass Sie regelmäßig die Verdienstgrenze von 520 Euro pro Monat überschreiten. Andernfalls drohen Konsequenzen in Form einer möglichen Sozialversicherungspflicht Ihres Arbeitsverhältnisses.

Bezahlung von Überstunden

Die Bezahlung von Überstunden im Minijob hängt von den Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung ab. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf eine angemessene Vergütung oder einen Freizeitausgleich für geleistete Überstunden. Es ist wichtig, dass die Bezahlung der Überstunden die 520-Euro-Grenze nicht regelmäßig überschreitet, um die Vorteile eines Minijobs nicht zu verlieren.

Für jede geleistete Überstunde steht Ihnen mindestens genau so viel zu, wie für eine reguläre Arbeitsstunde. Ausnahmen können in einem Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt werden – jedoch ausschließlich in Form eines Zuschlags. Alternativ kann vom Arbeitgeber ein Freizeitausgleich geschaffen werden. Für jede geleistete Überstunde wird Ihnen zu einem anderen Zeitpunkt eine Arbeitsstunde erlassen.

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Begrenzung von Überstunden

Die Anzahl der Überstunden, die Sie in einem Minijob machen dürfen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören Ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, das Arbeitszeitgesetz und die tatsächliche Arbeitsbelastung. Im Arbeitszeitgesetz ist festgelegt, dass die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf und in Ausnahmefällen auf maximal zehn Stunden ausgedehnt werden kann. Dies gilt auch für Minijobber. Allerdings sollte die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden pro Werktag nicht überschreiten.

Grundsätzlich sollten Sie als Minijobber vor allem darauf achten, dass Ihr durchschnittlicher monatlicher Verdienst 520 Euro nicht übersteigt.

Muss man Überstunden im Minijob machen?

Ob Sie Überstunden in Ihrem Minijob machen müssen, hängt von den Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung ab. Grundsätzlich kann Ihr Arbeitgeber Sie dazu verpflichten, Überstunden zu leisten, sofern dies im Arbeitsvertrag festgehalten ist und die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. In bestimmten Situationen, wie beispielsweise bei einer dringenden betrieblichen Notwendigkeit, kann es auch ohne eine explizite Regelung im Arbeitsvertrag erforderlich sein, Überstunden zu leisten.

Fazit

Minijob Überstunden sind grundsätzlich möglich, jedoch müssen einige Punkte beachtet werden. Es ist wichtig, dass die Regelungen zu Überstunden im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgehalten sind und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Bezahlung von Überstunden sollte die 520-Euro-Grenze nicht regelmäßig überschreiten, um die Vorteile eines Minijobs zu erhalten. Die Anzahl der Überstunden, die Sie in einem Minijob machen dürfen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit und dem Arbeitszeitgesetz.

Tipps für Minijobber:

  • Überprüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf Regelungen bezüglich Überstunden.
  • Dokumentieren Sie Ihre Arbeitsstunden, um einen Überblick über Ihre geleisteten Überstunden zu behalten.
  • Achten Sie darauf, dass die 520-Euro-Grenze nicht regelmäßig überschritten wird.
  • Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob Überstunden vergütet oder durch Freizeitausgleich ausgeglichen werden.
  • Informieren Sie sich über das Arbeitszeitgesetz und die zulässige Höchstarbeitszeit.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Minijob Überstunden durchaus möglich sind, aber bestimmte Regelungen und gesetzliche Vorgaben zu beachten sind.

LudwigScholz
Ludwig Scholz

Redaktionell verantwortlich für die Themen Beruf und Finanzen.