Der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger wird in jedem Jahr neu berechnet. Hierfür werden Einkommens- und Verbrauchsstichproben herangezogen, welche vom Statistischen Bundesamt entsprechend ausgewertet werden. Darüber hinaus werden auch die Ausgaben für Güter und Produkte berücksichtigt, die zum Regelbedarf gezählt werden. Bei diesen Gütern handelt es sich beispielsweise um Lebensmittel, Bekleidung, Strom und persönliche Bedürfnisse. Häufig steht die Erhöhung des Regelsatzes leider nicht im Einklang mit den tatsächlichen Verbrauchskosten und der jährlichen Inflation. Deshalb fordern viele Verbände bereits seit Jahren einen deutlichen Anstieg des Hartz-IV-Regelsatzes, um Leistungsempfängern einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen zu können.
Wie setzt sich der Hartz-IV-Regelsatz zusammen?
Der Regelbedarf soll dazu dienen, die allgemein anfallenden Kosten für den Lebensunterhalt der Leistungsempfänger zu decken. Berücksichtigt werden hierbei u.a. die Kosten für Nahrung, Bekleidung, Innenausstattung, Verkehr, Freizeit und Bildung. Die im Regelsatz vorgesehenen Verbrauchsausgaben für Einpersonenhaushalte belaufen sich für das Jahr 2022 wie folgt:
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren | 155,82 Euro |
Bekleidung und Schuhe | 37,26 Euro |
Wohnungsmieten, Energie und Instandhaltung | 38,07 Euro |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte, Haushaltsführung | 27,35 Euro |
Gesundheitspflege | 17,14 Euro |
Verkehr | 40,27 Euro |
Post und Telekommunikation | 40,15 Euro |
Freizeit, Unterhaltung und Kultur | 43,82 Euro |
Bildungswesen | 1,62 Euro |
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen | 11,73 Euro |
Andere Waren und Dienstleistungen | 35,77 Euro |
Daraus ergibt sich ein Regelsatz in Höhe von 449 Euro für einen Einpersonenhaushalt.
Wer hat Anspruch auf den Hartz-IV-Regelsatz
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten alle Personen, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
- das 15. Lebensjahr ist vollendet und die Altersgrenze (§7a SGB II) ist noch nicht erreicht
- der Antragssteller ist erwerbsfähig
- es besteht eine Hilfsbedürftigkeit
- der gewöhnliche Aufenthaltsort liegt in der Bundesrepublik Deutschland
Darüber hinaus haben auch Kinder, die mit einem Leistungsempfänger zusammenleben und eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft gründen, einen Anspruch auf Hartz-IV.
Wie hoch ist der Hartz-IV-Regelsatz 2022?
Regelsatz pro Monat | Profil des Leistungsempfängers |
449 Euro | Alleinstehende oder alleinerziehende Person |
404 Euro | Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft |
360 Euro | Volljährige Leistungsempfänger, die keinen eigenen Haushalt führen |
376 Euro | Kinder im Alter von 14 bis 18 Jahren |
311 Euro | Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren |
285 Euro | Kinder unter 6 Jahren |
Weitere Leistungen
Neben dem Regelsatz stehen Hartz-IV-Empfängern auch weitere Leistungen zu. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Übernahme der Miet- und Nebenkosten, verschiedene Arten des Mehrbedarfs und einmalige Leistungen wie zum Beispiel die Erstausstattung für die eigene Wohnung. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unserem Beitrag zum Thema Hartz-IV-Leistungen.
Gesetzliche Grundlage
§ 1 SGB II Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.
(2) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass
durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,
geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entgegengewirkt wird,
die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,
behindertenspezifische Nachteile überwunden werden,
Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden.
(3) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur
Beratung,
Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und
Sicherung des Lebensunterhalts.