Das Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich auch Hartz IV genannt, ist mittlerweile jedem Bundesbürger ein Begriff. Dennoch kommen viele Fragen auf, die sich nicht nur auf die Höhe des Regelsatzes beziehen, sondern auch darauf, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um überhaupt ALG II beziehen zu können.

In diesem Beitrag widmen wir uns der Frage, ob man für Hartz IV gearbeitet haben muss oder ob auch solche Personen, die bislang nie in einem Beschäftigungsverhältnis standen, Hartz IV beziehen können.

Was ist überhaupt Hart IV?


Als Hartz IV werden umgangssprachlich die Leistungen des Arbeitslosengelds II bezeichnet. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt werden und der Sicherung des Lebensunterhalts dienen sollen. Sowohl die enthaltenden Leistungen, als auch die zu erfüllenden Voraussetzungen für einen Anspruch auf diese Leistungen werden im zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) definiert.

Hartz IV Arbeit 3

Voraussetzungen


Grundsätzlich kann Arbeitslosengeld II bezogen werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten
  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und haben das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht
  • Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort liegt in Deutschland
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie nicht oder nicht ausreichend mit eigenen Mitteln sichern


Gerade der erste Voraussetzungspunkt, der sich auf die Arbeitsfähigkeit bezieht, sorgt häufig für Verwirrung. Hier geht es nicht darum, dass Sie derzeit einer Arbeit nachgehen oder in der Vergangenheit einer Arbeit nachgegangen sind. Vielmehr soll sichergestellt werden, dass Sie grundsätzlich in der Lage sind, für mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten. Ist dies nicht der Fall – beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen – so haben Sie keinen Anspruch auf Hartz IV, sondern haben stattdessen die Möglichkeit, die sogenannte Sozialhilfe zu beantragen.

Muss man für Hartz IV gearbeitet haben?

Kurz und knapp: nein!

Hartz IV Arbeit 1


Wie bereits oben erwähnt ist eine derzeitige oder vorausgegangene Berufstätigkeit keine Voraussetzung für den Erhalt von Hartz IV bzw. des ALG II. Dass Sie in der Vergangenheit berufstätig waren und entsprechend in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, ist nur bei der Beantragung des Arbeitslosengelds I relevant.
Erfüllen Sie die oben genannten Voraussetzungen, so haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II – auch wenn Sie nie zuvor berufstätig waren.

Einkommen und Vermögen


Das Arbeitslosengeld II ist nur für hilfsbedürftige Personen gedacht, die ihren Lebensunterhalt bzw. den Lebensunterhalt ihrer Familie nicht mit eigenen Mitteln finanzieren können. Bevor als Sie also finanzielle Unterstützung in Form von Hartz IV erhalten, müssen Sie zunächst etwaige eigene Mittel einsetzen und aufbrauchen. Verfügen Sie also über ein Einkommen oder Vermögen, so müssen Sie zunächst diese Mittel aufwenden, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Hierbei kommen jedoch bestimmte Freibeträge zum Tragen.

Einkommen


Als Einkommen wird grundsätzlich jede finanzielle Einnahme betrachtet, die Sie erhalten. Darunter fallen beispielsweise:

  • Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Einnahmen aus nicht-selbstständiger Tätigkeit
  • Entgeltersatzleistungen wie ALG I, Elterngeld oder Krankengeld
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien
  • Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten
  • Kapital- und Zinserträge,
  • einmalige Einnahmen (zum Beispiel Steuererstattungen, Abfindungen, Erbschaften)
  • Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BaföG


Vermögen


Als Vermögen gilt zunächst alles, das sich in Ihrem Besitz befindet und in Geld messbar ist. Dazu zählen beispielsweise:

  • Bargeld
  • Bankguthaben
  • Sparbriefe
  • Sonstige Kapitalanlagen
  • Teure Wertgegenstände wie Fahrzeuge, Schmuck oder Kunst
  • Lebensversicherungen
  • Wohneigentum und sonstige Immobilien

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Gibt es einen Unterschied zwischen Hartz IV und Arbeitslosengeld II?


„Muss man für Hartz IV gearbeitet haben?“ – „Nein.“ – „Und wie sieht es mit ALG II aus?“

Hartz IV und ALG II bezeichnen ein und dieselbe Sache. Hartz IV ist lediglich die umgangssprachliche und häufig verwendete Bezeichnung für das Arbeitslosengeld II. Dieser Begriff geht auf die sogenannten Hartz-Reformen zurück, welche unter der Leitung von Peter Hartz erarbeitet wurden.

Hartz IV Arbeit 2

Wie viel Geld bekommt man bei Hartz IV?


Der Hartz IV Regelsatz beträgt derzeit 449 Euro pro Monat für eine alleinstehende Person. Bei zwei Partnern, die in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, erhalten diese jeweils 404 Euro pro Monat.

LudwigScholz
Ludwig Scholz

Redaktionell verantwortlich für die Themen Beruf und Finanzen.

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