Häufig leben Empfänger des Arbeitslosengelds II, umgangssprachlich Hartz IV genannt, mit anderen Personen zusammen in einem gemeinsamen Haushalt. Abhängig davon, in welchem Verhältnis die zusammenlebenden Personen zueinander stehen, spricht man entweder von einer Bedarfs- oder von einer Haushaltsgemeinschaft. In diesem Beitrag beleuchten wir die Hartz IV Haushaltsgemeinschaft und erklären, wie genau diese definiert ist.

Das Wichtigste in Kürze

Per Definition liegt eine Haushaltsgemeinschaft dann vor, wenn mehrere verwandte oder verschwägerte Personen zusammenleben und gemeinsam wirtschaften, also einen gemeinsamen Haushalt führen.

Was ist eine Hartz IV Haushaltsgemeinschaft?

Von einer Haushaltsgemeinschaft spricht man, wenn miteinander verwandte oder verschwägerte Personen zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen. Durch das Zusammenleben geht der Gesetzgeber davon aus, dass sich die Mitglieder der Haushaltgemeinschaft gegenseitig finanziell unterstützen. Es wird angenommen, dass der Haushalt gemeinsam geführt und sowohl der Wohnraum gemeinschaftlich genutzt wird, als auch die allgemeinen Kosten des Haushalts gemeinsam getragen werden.

Haushaltsgemeinschaft 1

Leben Sie als Hartz IV Empfänger beispielsweise mit Ihrer Schwester, Ihrem Onkel oder Ihrer Großmutter in einer gemeinsamen Wohnung, so kann vom Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft ausgegangen werden.

Hat eine Haushaltsgemeinschaft Auswirkungen auf die Hartz 4-Leistungen?

Nimmt das Jobcenter an, dass Sie mit einer oder mehreren Personen eine Haushaltsgemeinschaft bilden, so kann dies durchaus Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Leistungen haben. In diesem Fall wird das Einkommen und Vermögen aller im Haushaltsmitglieder bei der Berechnung Ihres Regelsatzes berücksichtigt. Jedoch gelten auch hier gewisse Freibeträge, die vor einer Anrechnung überschritten werden müssten.

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Wann geht das Jobcenter von einer Haushaltsgemeinschaft aus?

Zunächst einmal ist zu sagen, dass das Jobcenter nicht willkürlich festlegen kann, ob es sich bei Ihrer Wohnsituation um eine Haushaltsgemeinschaft handelt oder nicht. Generell besteht eine Nachweispflicht seitens des Jobcenters. Es muss hinreichend belegt werden, dass Sie in einer Haushaltsgemeinschaft leben. Erst dann kann Offenlegung der Einkommensverhältnisse der einzelnen Haushaltsmitglieder fordern und eine entsprechende Anrechnung auf den Regelsatz des Leistungsempfängers vornehmen.

Die Tatsache, dass Sie gemeinsam mit verwandten oder verschwägerten Personen in einem Haushalt leben, ist noch kein Beleg für das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft. Das Jobcenter muss eine genaue Begründung vorlegen, aus der klar hervorgeht, warum vom Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft ausgegangen wird. Sollte diese Begründung seitens des Jobcenters nicht erbracht werden, sollten Sie Widerspruch gegen den entsprechenden Bescheid einlegen.

Wie weise ich nach, dass es sich nicht um eine Haushaltsgemeinschaft handelt?

Es ist durchaus denkbar, dass Sie zwar mit verwandten oder verschwägerten Personen zusammenleben, jedoch keine Haushaltsgemeinschaft im eigentlichen Sinne bilden. Wir eingangs erwähnt geht das Jobcenter bei einer Haushaltsgemeinschaft davon aus, dass verwandte und verschwägerte Personen die zusammenleben, sich gegenseitig finanziell unterstützen. Ist dies nachweislich nicht der Fall, liegt entsprechend auch keine Haushaltsgemeinschaft vor.

Haushaltsgemeinschaft 2

Sollte das Jobcenter nachvollziehbar begründen können, warum von einer Haushaltsgemeinschaft ausgegangen wird, stehen Sie in der Beweispflicht. Zumeist wird die Offenlegung der Einkommens-und Vermögenswerte der im Haushalt lebenden Personen gefordert. Sollte es sich bei Ihrem Haushalt nicht um eine Haushaltsgemeinschaft handeln, so sollte dies aus den angeforderten Unterlagen hervorgehen.

Durch das Vorlegen Ihrer eigenen Kontoführung kann nachgewiesen werden, dass Sie alleine und nicht gemeinschaftlich wirtschaften. Auch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung der im Haushalt lebenden Personen, in welcher versichert wird, dass es sich nicht um eine Haushaltsgemeinschaft handelt, kann Abhilfe schaffen.

Haushaltsgemeinschaft vs. Bedarfsgemeinschaft

Anders als bei einer Haushaltsgemeinschaft kann eine Bedarfsgemeinschaft auch zwischen Personen vorliegen, die in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis zueinander stehen.

LudwigScholz
Ludwig Scholz

Redaktionell verantwortlich für die Themen Beruf und Finanzen.

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