Die geringfügige Beschäftigung, umgangssprachlich auch Minijob genannt, erfreut sich zunehmend großer Beliebtheit. Auch wenn die Anzahl der Minijobber im Jahr 2020 leicht zurückging, gab es zu diesem Zeitpunkt in Deutschland mehr als 7,3 Millionen Menschen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgingen. Doch lassen sich mehrere Beschäftigungen dieser Art miteinander kombinieren? Kann man zwei Minijobs gleichzeitig haben oder gar noch mehr? Dieser Frage widmen wir uns in diesem Beitrag und geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Was ist ein Minijob?
Bei einem Minijob handelt es sich um ein Beschäftigungsverhältnis, bei welchem Angestellte monatlich nicht mehr als 450 Euro verdienen können beziehungsweise dürfen. Daher wird die geringfügige Beschäftigung häufig auch als 450-Euro-Job bezeichnet. Das vierte Sozialgesetzbuch legt die Obergrenze des Arbeitsentgelts einer solchen Beschäftigung in §8 SGB IV fest. Gleichermaßen wird in diesem Abschnitt des SGB auch festgelegt, dass eine geringfügige Beschäftigung auch dann vorliegen kann, wenn die Beschäftigung auf drei Monate innerhalb eines Kalenderjahres oder auch 70 Arbeitstage begrenzt ist.
Geringfügig Beschäftigte gelten rechtlich gesehen als Teilzeitkräfte. Sie haben daher die gleichen Rechte wir reguläre Vollzeitkräfte. Dies bedeutet beispielsweise, dass auch hier ein Kündigungsschutz besteht, Mutterschaftsgeld gezahlt werden muss und dem Beschäftigten ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zusteht.
Übrigens: auch für Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn!
Wie viele Minijobs darf man haben?
Prinzipiell gibt es keine Obergrenze bei der Anzahl der Minijobs, die ein Arbeitnehmer in Deutschland gleichzeitig ausüben darf. Jedoch ist zu beachten, dass die Nebentätigkeiten nur in bestimmten Fällen von Versicherungs- und Steuerzahlungen befreit bleiben.
Üben Sie zusätzlich zu Ihrem Minijob einen sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf aus, so bleibt grundsätzlich nur ein einzelner zusätzlicher Minijob versicherungsfrei. Sind Sie also hauptberuflich tätig und möchten zwei oder mehr zusätzliche Minijobs ausüben, so fallen für den zweiten Minijob die regulären Versicherungs- und Steuerabgaben an. Hierbei ist die Obergrenze des Gesamtverdienstes von 450 Euro irrelevant. Üben Sie also zusätzlich zu Ihrer Haupttätigkeit zwei weitere Minijobs aus, deren Gesamtverdienst unter 450 Euro liegt, so besteht für den zweiten Minijob eine Steuer- und Versicherungspflicht.
Üben Sie mehrere Minijobs aus, ohne dass Sie einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, so fallen auch für mehrere Minijobs keine Abgaben an. Voraussetzung hierfür ist, dass die Summe der Löhne aus den Minijobs die Obergrenze von 450 Euro nicht überschreitet.
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Zwei Minijobs gleichzeitig
Wie bereits erwähnt, können Sie prinzipiell durchaus zwei oder mehr Minijobs gleichzeitig ausüben. Grundsätzlich ist jedoch anzumerken, dass die Summe der Löhne aus den ausgeübten Minijobs die Obergrenze von 450 Euro nicht überschreiten darf. Andernfalls fallen entsprechende Versicherungs- und Steuerabgaben an.
Darüber hinaus ist entscheidend, ob Sie die Minijobs zusätzlich zu einer versicherungspflichtigen Haupttätigkeit ausüben oder ob es sich bei den Minijobs um Ihre einzigen beruflichen Tätigkeiten handelt.
Zwei Minijobs neben dem Hauptberuf
Gehen Sie einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nach, können Sie dennoch problemlos zwei zusätzliche Minijobs annehmen. Sie sollten jedoch beachten, dass lediglich der erste Minijob abgabenfrei bleibt. Für den zweiten Minijob sind Sie steuer- und versicherungspflichtig – unabhängig davon, wie viel Geld Sie mit Ihren Minijobs verdienen.
Darüber hinaus sollten Sie vor der Aufnahme eines Minijobs in jedem Fall mit Ihrem Arbeitgeber sprechen und sich eine schriftliche Erlaubnis einholen, die zusätzliche Tätigkeit ausüben zu dürfen. In vielen Arbeitsverträgen ist festgelegt, dass die Aufnahme einer weiteren Tätigkeit zunächst mit dem Arbeitgeber besprochen werden muss.
Zwei Minijobs ohne steuerpflichtigen Hauptberuf
Üben Sie keinen steuerpflichtigen Hauptberuf aus, so können Sie ohne Weiteres mehr als einen Minijob ausüben. Solange die Summe der Einkünfte aus den Minijobs die Obergrenze von 450 Euro nicht überschreitet, bleibt das Einkommen abgabenfrei.
Üben Sie zwei oder mehr Minijobs aus, mit denen Sie in Summe über 450 Euro verdienen, so fallen für den Differenzbetrag die entsprechenden Versicherungs- und Steuerabgaben an.