Bevor Sie als Hartz-IV-Empfänger in eine neue Wohnung ziehen, so muss dieser Umzug zunächst beim Jobcenter angemeldet und von diesem genehmigt werden. Hierbei wird geprüft, ob Ihre neue Wohnung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und sich preislich in einem angemessenen Rahmen bewegt. Sollten Sie ohne vorherige Rücksprache mit dem Jobcenter in eine neue Wohnung ziehen, so werden lediglich die Kosten in Höhe der Aufwendungen für Ihre alte Unterkunft erstattet. Darüber hinaus werden keinerlei Umzugskotesten übernommen und auch ein mögliches Darlehen für die Mietkaution wird Ihnen nicht gewährt werden. Sie sollte daher unbedingt einen geplanten Umzug mit dem Jobcenter absprechen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.

Es gibt eine ganze reihe an Umzugsgründen, die eine Genehmigung seitens des Jobcenters sehr wahrscheinlich machen. In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit der Frage, ob ein Umzug aus psychischen Gründen bei Hartz IV Bezug möglich ist.

Welche Kosten übernimmt das Jobcenter?

Wenn Ihr Umzugsantrag genehmigt wurde, erhalten Sie finanzielle Unterstützung für die Abwicklung des Umzugs. Dabei stehen Ihnen die folgenden finanzielle Leistungen zu:

  • Mietkosten für einen Umzugswagen
  • Kosten für Umzugskartons
  • Verpflegungskosten für etwaige (private) Umzugshelfer
  • Wohnungsbeschaffungskosten, sofern Sie in eine andere Stadt ziehen
  • Renovierungskosten für Ihre bisherige Wohnung – solange vertraglich vereinbart

Wichtig: eine Kostenübernahme erfolgt nur dann, wenn der Umzug zuvor schriftlich genehmigt worden ist!

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, den Umzug selbst durchzuführen, so kann in Ausnahmefällen auch die Kostenübernahme für ein Umzugsunternehmen erfolgen. Dies muss jedoch zusätzlich genehmigt werden. Dies betrifft auf einen Umzug aus psychischen Gründen.

Muss ich einen Umzug als Hartz-IV-Empfänger beantragen?

Grundsätzlich können Sie als Leistungsempfänger jederzeit in eine neue Wohnung ziehen. Einen Umzug verbieten darf Ihnen das Jobcenter nicht. Jedoch ist zu beachten, dass die Kosten für die neue Wohnung angemessen sein müssen. Darüber hinaus müssen Sie dem Jobcenter Ihre neue Anschrift umgehend mitteilen.

Hartz 4 Umzug aus psychischen Gruenden 1

Um eine Übernahme der Umzugskosten zu erwirken, sollten Sie Ihren Umzug jedoch mit dem Jobcenter absprechen und genehmigen lassen. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen umziehen, steht Ihnen unter Umständen sogar eine Kostenübernahme für den Wohnungswechsel mithilfe eines Umzugsunternehmens zur Verfügung. Wenn Sie Ihre Umzugsabsichten nicht im Vorhinein kommunizieren und diese absegnen lassen laufen Sie Gefahr, die gesamten Umzugskoten selbst tragen zu müssen.

Mögliche Umzugsgründe

Mit den folgenden Gründen haben Sie gute Aussichten auf eine Kostenübernahme beziehungsweise einen Zuschuss vom Amt:

  • Familienzuwachs: Wenn Sie aufgrund von Nachwuchs eine größere Unterkunft benötigen
  • Kündigung durch den Vermieter
  • Mängel: Ihre bisherige Wohnung weist gravierende und unzumutbare Mängel auf
  • Gesundheitliche Probleme, die einen Verbleib in Ihrer aktuellen Wohnung unmöglich machen
  • Trennung oder Scheidung von Ihrem Partner: Sie benötigen eine eigene Wohnung
  • Arbeitsstelle gefunden: Sie haben eine Anstellung gefunden, die ein Pendeln von mehr als 2,5 Stunden pro Tag erfordert

Ein Umzug wegen psychischer Belastung fällt hier grundsätzlich unter “ Umzug aus gesundheitlichen Gründen“. Dies muss jedoch in einem persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter im Detail erörtert und im Normalfall auch durch einen (Amts-)Arzt bestätigt werden.

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Kann das Jobcenter einen Umzug anordnen?

Ja, Sie von können vom Amt auch dazu aufgefordert werden, aus Ihrer aktuellen Wohnung auszuziehen. Dies ist dann der Fall, wenn Ihre derzeitige Wohnung als zu groß oder zu teuer eingestuft wird. Sollte das Jobcenter einen solchen Umzug anordnen, werden die Kosten hierfür entsprechend übernommen.

Ist ein Umzug aus psychischen Gründen möglich?

Wie bereits erwähnt ist ein Umzug grundsätzlich immer möglich – auch als Hartz-IV-Empfänger. Wenn es jedoch um eine Kostenübernahme für den Umzug geht, so trifft das Jobcenter die abschließende Entscheidung.

Hartz 4 Umzug aus psychischen Gruenden 2

Ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen wird in der Regel übernommen. Hierbei werden jedoch meist andere Beispiele angeführt, als es bei psychischen Erkrankungen der Fall ist. Leben Sie beispielsweise als Mensch mit einer Gehbehinderung in einer Wohnung, die nur über ein Treppenhaus erreichbar ist, so wird das Amt die Kosten für einen Umzug in eine Wohnung, die ebenerdig gelegen oder über einen Aufzug erreichbar ist, mit hoher Wahrscheinlichkeit übernehmen.

Auch ein Umzug aus psychischen Gründen ist als Hartz-IV-Empfänger durchaus möglich. Letzten Endes hängt dies jedoch von Ihrer Erkrankung und den daraus resultierenden Symptomen ab. Es empfiehlt sich, das Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter zu suchen und Nachweise für eine etwaige Behandlung Ihrer psychischen Probleme zu liefern. Liegt ein triftiger Grund vor, so haben Sie gute Chancen, dass Ihre Umzugskosten auch in diesem Fall übernommen werden.

Kann ein Umzug trotz psychischer Erkrankung angeordnet werden?

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen urteilte im Juni 2009, dass einem ALG-II-Empfänger kein Umzug zugemutet werden kann, wenn es sich in dauerhafter psychiatrischer Behandlung befindet und deshalb keinen starken Belastungen ausgesetzt werden darf.

Sollten Sie vom Jobcenter zum Umzug aufgefordert werden, obwohl Sie sich in ständiger psychiatrischer Behandlung befinden, ist eine solche Umzugsanordnung in der Regel nicht rechtmäßig. Allerdings wird in solch einem Fall ein entsprechender Behandlungsnachweis gefordert. Zusätzlich muss geprüft werden, ob der behandelnde Psychiater oder Psychologe einen Umzug ebenfalls für unzumutbar hält. Eine psychiatrische oder psychologische Behandlung an sich ist noch kein eindeutiges Kriterium, um einer Umzugsaufforderung widersprechen zu können.

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Ludwig Scholz

Redaktionell verantwortlich für die Themen Beruf und Finanzen.

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