Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen von ihrem Arbeitsentgelt monatlich Sozialabgaben, zu welchen auch die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung zählt. Werden Entgeltersatzleistungen bezogen, so reduzieren sich die zu zahlenden Sozialabgaben, was wiederum einen Einfluss auf die spätere Rentenhöhe hat. Auch Krankengeld, das im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird, ist eine solche Entgeltersatzleistung. In diesem Beitrag widmen wir uns der Frage, wie sich Krankengeld auf die Rente auswirkt.

Die Höhe der geleisteten Rentenversicherungsbeiträge hat einen direkten Einfluss auf die spätere Rentenhöhe. Reduziert sich also im Rahmen einer Entgeltersatzleistung wie dem Krankengeld die Höhe der gezahlten Beiträge, so sinkt entsprechend auch die später zu erwartende Rentenhöhe.

Was genau ist das Krankengeld überhaupt?

Krankengeld Rente 2

Beim sogenannten Krankengeld handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung, auf die Versicherte Anspruch haben, sofern sie krankheitsbedingt und über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig sind. Wird eine solche Ersatzleistung bezogen, so werden weiterhin Beiträge zur Sozialversicherung geleistet. Hierbei meldet die Krankenkasse des Versicherten die Krankengeldzeit der zuständigen Rentenversicherung und entrichtet die entsprechenden Rentenversicherungsbeiträge.

Brutto- und Netto-Krankengeld

An dieser Stelle differenzieren wir zwischen dem Brutto- und dem Netto-Krankengeld. Das Brutto-Krankengeld beträgt zunächst 70 Prozent des zuletzt bezogenen Arbeitsentgelts vor Eintritt der krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit. Hierbei darf das daraus resultierende Netto-Krankengeld jedoch nicht mehr als 90 Prozent des ursprünglichen Netto-Arbeitsentgelts betragen. Das Netto-Arbeitsentgelt ergibt sich aus der Differenz zwischen Brutto-Krankengeld und den zu entrichtenden Beiträge zur Sozialversicherung.

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Beitrags- und Rentenhöhe

Die Höhe der später zu erwartenden Rente ergibt sich aus der Höhe der geleisteten Beiträge zur Rentenversicherung. Beziehen Sie eine Entgeltersatzleistung wie das Krankengeld, so reduzieren sich auch Ihre Beiträge zur Rentenversicherung. Die Höhe der Beiträge berechnet sich jedoch nicht anhand Ihres Brutto-Krankengelds, sondern an einer gesetzlich vorgegebenen Bemessungsgrundlage.

Diese sieht vor, dass Ihre Beiträge auf Grundlage Ihres zuvor bezogenen Arbeitsentgelts berechnet werden. Also dem Entgelt, welches dem berechneten Krankengeld zugrunde liegt. Die Beitragshöhe wird daher aus 80% Ihres ursprünglichen Arbeitsentgelts ermittelt.

Krankengeld Rente 1

Daraus resultiert folgende Rechnung: beziehen Sie beispielsweise ein Jahr lang Krankengeld, so werden für dieses Jahr Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 80% der ursprünglich zu leistenden Beiträge gezahlt.

Ein Rechenbeispiel mit fiktiven Zahlen:

Rentenbeiträge im Vorjahr          2.000 €100%
Rentenbeiträge im Krankheitsjahr          1.600 €80%
LudwigScholz
Ludwig Scholz

Redaktionell verantwortlich für die Themen Beruf und Finanzen.

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