Immer mehr Rentner gehen einem Minijob nach, um die Rente aufzubessern oder einfach nur um weiterhin einer geregelten Beschäftigung nachgehen zu können. Der Verdienst in einem sogenannten 450-Euro-Job bleibt auch für Rentner so lange steuerfrei, wie die Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat und 5.400 Euro im Jahr nicht überschritten wird. Auch eine Kürzung der Rente ist nicht zu befürchten, so lange die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden.
Wie viel Sie als Rentner in einem Minijob dazuverdienen dürfen und ab wann möglicherweise doch Steuern anfallen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wie viel darf ein Rentner als Minijobber verdienen?
Grundsätzlich gelten für Rentner die gleichen Voraussetzungen und Regelungen wie für jeden gewöhnlichen Arbeitnehmer auch. Der Minijob, umgangssprachlich auch 450-Euro-Job genannt, zeichnet sich dadurch aus, dass monatlich bis zu 450 Euro verdient werden können, ohne das Einkommen versteuern zu müssen. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um eine Haupt- oder eine Nebenbeschäftigung handelt.
Die derzeitige Verdienstgrenze im Minijob liegt bei 450 Euro pro Monat und 5.400 Euro im Jahr. Als Rentner unterliegen Sie eben dieser Verdienstgrenze und können daher bis zu 450 Euro pro Monat als Minijobber verdienen, ohne dass Steuern anfallen. Auch eine Kürzung Ihrer Rentenzahlung ist nicht zu befürchten. Dies gilt sowohl für Altersvollrentner als auch für solche, welche die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.
Bei Rentnern, welche die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben ist jedoch zu beachten, dass die derzeit geltende Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten werden darf. Ein einzelner Minijob, welcher Ihnen jährlich maximal 5.400 Euro einbringt, kann diese Grenze nicht überschreiten. Üben Sie jedoch zusätzlich zum Minijob weitere gewinnbringende Tätigkeiten aus, kann dies zu einer Überschreitung der jährlichen Hinzuverdienstgrenze führen.
Ist der Minijob für die Rente steuerfrei?
Für die Einkünfte aus einem Minijob zahlen Sie grundsätzlich keine Steuern. Und das unabhängig davon, ob Sie nun Rentner, Hausfrau, Student oder Arbeitnehmer sind. Ein Minijob ist grundsätzlich steuerfrei und als Altersvollrentner sind Sie zudem auch von der Rentenversicherungspflicht befreit. Beziehen Sie also eine Altersvollrente, so fallen für Ihren Minijob keinerlei Steuern oder Sozialabgaben an. Ihr Brutto-Verdienst als Minijobber entspricht in diesem Fall tatsächlich Ihrem Netto-Verdienst.
Sollten Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, so sind Sie grundsätzlich auch in Ihrem Minijob als Rentner rentenversicherungspflichtig. Sie können sich jedoch von dieser Verpflichtung befreien lassen, sodass auch in diesem Fall keinerlei Steuern oder Abgaben anfallen.
Was muss ich als Rentner bei einem 450 Euro Job beachten?
Grundsätzlich haben Sie als Rentner in einem Minijob dieselben Rechte und Pflichten wie jeder andere Minijobber auch. Als Altersvollrentner profitieren Sie lediglich von einer allgemeinen Befreiung von der Rentenversicherungspflicht – diese Befreiung steht jedoch auch allen anderen Minijobbern zu.
Sollten Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, so sollten Sie die Hinzuverdienstgrenze der Rente im Auge behalten. Auch wenn ein Minijob mit einem maximalen Jahresverdienst von 5.400 Euro diese Grenze schon allein rechnerisch nicht überschreiten kann, kann die Hinzuverdienstgrenze bei Ausübung mehrerer Nebenjobs zum Problem werden.
Hinzuverdienstgrenze
Achtung: die Hinzuverdienstgrenze entfällt mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Der nachfolgende Abschnitt richtet sich daher nur an Rentner, welche die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Die Hinzuverdienstgrenze entfällt mit dem Ablauf des Kalendermonats, in welchem der Rentner die Regelaltersgrenze erreicht.
Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei 6.300 Euro pro Jahr. Diesen Betrag dürfen Sie maximal neben Ihrer Rente dazuverdienen, ohne dass Sie eine Kürzung Ihrer Rentenzahlung fürchten müssen. Wird dieser Betrag jedoch überstiegen, so wird die Summe, um welche Sie die Grenze überschreiten, zu 40% auf Ihre Rente angerechnet.
Verdienen Sie also neben Ihrer Rente im Jahr zusätzliche 12.000 Euro, übersteigen Sie die Hinzuverdienstgrenze um 5.700 Euro pro Jahr. Heruntergerechnet ergibt sich hieraus eine Überschreitung der Höchstgrenze von 475 Euro pro Monat. 40% dieses Betrags werden nun von Ihrer Rente abgezogen – es ergibt sich ein Rentenabzug von 190 Euro pro Monat.
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Kann ich als Rentner mehrere Minijobs haben?
Nachdem wir geklärt haben, was es mit der Hinzuverdienstgrenze als Rentner auf sich hat, können wir uns der Frage widmen, ob Sie als Rentner auch mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben dürfen.
Auch in diesem Fall gilt: das Arbeitsrecht macht hier keinen Unterschied zwischen Rentnern und Nicht-Rentnern. Grundsätzlich dürfen Sie mehrere Minijobs ausüben. Es ist jedoch zu beachten, dass Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen, sobald Sie insgesamt mehr als 450 Euro pro Monat bzw. 5.400 Euro pro Jahr verdienen.
Üben Sie zwei Minijobs aus, in denen Sie insgesamt maximal 450 Euro verdienen, bleiben beide Beschäftigungsverhältnisse geringfügig und sind daher nicht sozialversicherungspflichtig. Auch Steuern würden in diesem Fall nicht anfallen.
Sollten Sie jedoch mehrere Minijobs ausüben und insgesamt durchschnittlich mehr als 450 Euro pro Monat verdienen, so handelt es sich nicht mehr um einen Minijob. Dementsprechend entfällt der Status der geringfügigen Beschäftigung und es handelt sich um eine steuer- und sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Sollte sich der Gesamtverdienst im Bereich zwischen 450,01 und 1.300 Euro pro Monat bewegen, so profitieren Sie jedoch von den Vorteilen des Midijobs. Es werden zwar Sozialversicherungsbeiträge fällig, diese sind jedoch reduziert.
Fazit: steuerfreier Hinzuverdienst als Rentner
Sie können als Rentner 450 Euro steuerfrei dazuverdienen und müssen zudem auch keine Kürzung Ihrer Rente befürchten. Beachten Sie jedoch etwaige Hinzuverdienstgrenzen vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze und achten Sie beim Ausüben mehrerer Minijobs darauf, die Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat und 5.400 Euro im Jahr nicht zu überschreiten.