Mit einer geringfügigen Beschäftigung gehen dieselben Rechte und Pflichten einher, wie bei einer regulären Vollzeitanstellung. Dies bezieht sich unter anderem auch auf den Kündigungsschutz, Urlaubsansprüche und Sonderzahlungen.

Aus diesem Grund kann auch in einem Minijob eine Probezeit vereinbart werden. Die maximale Länge einer Probezeit ist jedoch gesetzlich festgelegt und darf auch im Minijob nicht unendlich lange andauern. Denn auch hier greift der Grundsatz der Gleichbehandlung. Welche Rechte Sie als Minijobber in der Probezeit haben und welche besonderen Regelungen beispielsweise für Schwangere gelten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Probezeit im 450-Euro-Job

Bei einem Minijob handelt es sich um ein reguläres Arbeitsverhältnis, das Ihnen als Arbeitnehmer eine ganze Reihe an Rechten zuspricht. Gleichermaßen hat Ihr Arbeitgeber jedoch auch eine Vielzahl von Möglichkeiten, wenn es um die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses geht. So kann auch in einem Minijob eine Probezeit vereinbart werden. Diese soll dem Arbeitgeber dazu dienen, Ihre Eignung für die Stelle zu prüfen und ermöglicht es ihm, Sie ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.

Eine Probezeit ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und muss daher in jedem Fall zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses vereinbart werden. Sollte eine derartige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer- und geber nicht vorliegen, so ist das Arbeitsverhältnis ohne Probezeit geschlossen worden und es greift die reguläre gesetzliche Kündigungsfrist.

Grundsätzlich bedarf es für die Vereinbarung einer Probezeit keines schriftlichen Vertrages. Auch die mündliche Einigung auf eine Probezeit ist rechtsgültig. Sollte es jedoch zu einer Kündigung während der Probezeit kommen, so ist der Arbeitgeber im Zweifelsfall in der Bringschuld und muss nachweisen, dass eine Vereinbarung hinsichtlich der Probezeit geschlossen wurde. Aus diesem Grund ist die schriftliche Vereinbarung der Probezeit im Arbeitsvertrag gängige Praxis. Wurde eine Probezeit nicht vereinbart, so gilt die oben erwähnte gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats.

Dauer der Probezeit im Minijob

Minijob Probezeit Dauer

Die maximale Probezeit im Minijob beträgt sechs Monate. Dauert das Beschäftigungsverhältnis länger an, handelt es sich um ein reguläres Arbeitsverhältnis, welches der gesetzlichen Kündigungsfrist unterliegt.

Das Festlegen einer Probezeit von mehr als sechs Monaten ist rechtlich ungültig. Auch wenn eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag vorhanden sein sollte.

Kündigungsfrist in der Probezeit

Eine Kündigung im Minijob während der Probezeit ist rechtlich ohne die Angabe von Gründen möglich. Einzuhalten ist jedoch die vorgeschriebene Kündigungsfrist von zwei Wochen. Auch nach der Kündigung sind Sie weiterhin dazu verpflichtet, Ihrer Arbeit im Rahmen des Minijobs nachzukommen. Gleichermaßen ist Ihr Arbeitgeber selbstverständlich dazu verpflichtet, Sie auch für die zwei Wochen nach Aussprache der Kündigung weiterhin zu entlohnen.

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Kündigung wegen Krankheit in der Probezeit

Sollten Sie während Ihrer Probezeit im Minijob erkranken, so besteht kein besonderer Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber kann Sie, ohne Angabe von Gründen, auch dann kündigen, wenn Sie arbeitsunfähig erkranken und eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen. Auch hier gilt die Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Urlaub in der Probezeit

Grundsätzlich haben Sie als Minijobber die Möglichkeit, auch während der Probezeit Urlaub zu nehmen. Eine generelle Urlaubssperre in der Probezeit gibt es nicht. Den vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch erwerben Sie jedoch erst sechs Monate nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses. Rein rechnerisch erwerben Sie als Arbeitnehmer jeden Monat ein Zwölftel Ihres jährlichen Urlaubsanspruchs. Daher können Sie während der Probezeit nicht bereits den gesamten Jahresurlaub aufbrauchen.

Sollten Sie also während der Probezeit einige Urlaubstage brauchen, können Sie diese durchaus bei Ihrem Arbeitgeber anmelden. Sie sollten jedoch beachten, dass Ihnen während der Probezeit kein besonderer Kündigungsschutz zusteht und sich daher vorher überlegen, wie Ihr Arbeitgeber auf einen Urlaubsantrag in der Probezeit reagiert. Wie bereits erwähnt: während der Probezeit kann eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen und ohne Angabe von Gründen erfolgen.

Minijob ohne Probezeit

Sollte weder schriftlich noch mündlich eine Probezeit zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart worden sein, so wurde das Beschäftigungsverhältnis ohne Probezeit geschlossen und es gilt die reguläre gesetzliche Kündigungsfrist. Diese beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats.

Schwangerschaft in der Probezeit

Minijob Probezeit Schwangerschaft

Sofern es sich bei Ihrem Minijob um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt, schützt das Mutterschaftsgesetz Sie im Zweifelsfall vor einer Kündigung – auch in der Probezeit. Der Kündigungsschutz für Schwangere greift bereits am ersten Tag des Arbeitsverhältnisses und gilt auch während der Probezeit.

Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis verhält es sich ähnlich. Auch hier sind Sie als schwangere Frau vor einer Kündigung in der Probezeit geschützt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Befristung automatisch verlängert. Werden Sie also während der Probezeit in einem befristeten Minijob schwanger, sind Sie bis zum Ablauf der Befristung unkündbar. Mit dem vertraglich vereinbarten Auslaufen des Arbeitsverhältnisses, endet dieses jedoch regulär. Die Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses zum vorgesehenen Zeitpunkt ist keine Kündigung und daher auch nicht durch das Mutterschaftsgesetz geschützt.

LudwigScholz
Ludwig Scholz

Redaktionell verantwortlich für die Themen Beruf und Finanzen.

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