Welcher Arbeitnehmer freut sich nicht über eine kleine finanzielle Aufmerksamkeit vom Arbeitgeber? Auch im Minijob können Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld eine Rolle spielen. Auch wenn längst nicht alle Arbeitgeber ihren Angestellten zu Weihnachten oder anderen Anlässen ein Geldgeschenk zukommen lassen, sind Zuwendungen dieser Art in vielen Unternehmenskulturen fest verankert. Doch was auf den ersten Blick wie ein schönes Geschenk erscheint, kann für viele Minijobber schnell zu einem ernsten Problem werden.

Besteht ein Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld im Minijob?

Als Arbeitnehmer haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Sonderzahlungen wie beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Bei solchen Sonderzahlungen handelt es sich um freiwillige Zahlungen, die Ihr Arbeitgeber Ihnen zusätzlich zu Ihrem vertraglich vereinbarten Verdienst auszahlen kann. Es ist jedoch selbstverständlich möglich, dass Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auch im Rahmen eines Minijobs im entsprechenden Arbeitsvertrag festgelegt werden.

Sollte der Betrieb, in welchem Sie Ihrem Minijob nachgehen, den regulären Vollzeitkräften Sonderzahlungen zukommen lassen, so haben auch Sie als Minijobber einen Anspruch auf derartige Sonderzahlungen. Ihr Anspruch richtet sich anteilig nach der Höhe der Sonderzahlung, die einem vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten ausgezahlt wird. Sie erhalten also nicht die Volle Höhe der Sonderzahlung sondern nur einen Anteil, der sich nach Ihrer Arbeitszeit richtet.

Eine Reduzierung der anrechenbaren Höhe der Sonderzahlung kann jedoch anhand sachlicher Gründe erfolgen. So können die Sonderzahlungen beispielsweise an die Arbeitsleistung, Berufserfahrung oder bestimmte Qualifikationen gekoppelt sein.

Fazit: Ein Minijobber hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Sonderzahlungen – genau wie es bei jedem anderen Arbeitnehmer auch der Fall ist. Ausnahmen sind etwaige Vereinbarungen im Tarif- oder Arbeitsvertrag oder Sonderzahlungen an die regulären Vollzeitkräfte des Unternehmens. Ob Sie in Ihrem Minijob Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld erhalten, hängt von Ihrem Tarif- und Arbeitsvertrag und der sonstigen Handhabung in Ihrem Unternehmen ab.

Auswirkungen von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld auf die Verdienstgrenze

Als Minijobber dürfen Sie die durchschnittliche Verdienstgrenze von 520 Euro pro Monat bzw. 6.240 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Sonderzahlungen wie das betriebliche Weihnachtsgeld sind hiervon nicht ausgenommen, sondern werden 1:1 zu Ihrem Verdienst hinzugerechnet. So kann es passieren, dass Sie durch eine oder mehrere Sonderzahlungen Ihre jährliche Verdienstgrenze überschreiten. Dies würde dazu führen, dass es sich nicht länger um einen 450-Euro-Job handelt, sondern um einen sogenannten Midijob. In diesem Fall würden Sozialversicherungsbeiträge auf Sie zukommen, von denen Sie in einem Minijob eigentlich befreit sind.

Beispiel 1: 450 Euro monatlich + Weihnachtsgeld

Angenommen, Sie verdienen monatlich 520 Euro in Ihrem Minijob und erhalten zusätzlich ein Weihnachtsgeld in Höhe von 250 Euro. Hieraus ergäbe sich folgende Rechnung:

(520 Euro x 12 Monate) + 250 Euro = 6.490 Euro

Ihr jährliches Minijob-Einkommen beträgt 6.490 Euro und liegt damit über der Entgeltgrenze von 6.240 Euro jährlich. Es ergibt sich ein durchschnittliches Monatseinkommen knapp 541 Euro (6.490 Euro / 12 Monate).

Damit ist die Minijob-Verdienstgrenze überschritten und es handelt sich bei Ihrem Beschäftigungsverhältnis um einen Midijob.

Beispiel 2: 420 Euro monatlich + Weihnachtsgeld

Verdienen Sie monatlich 500 Euro in Ihrem Minijob und erhalten ein zusätzliches Weihnachtsgeld von 200 Euro, so sähe die Rechnung wie folgt aus:

(500 Euro x 12 Monate) + 200 Euro = 6.200 Euro

In diesem Fäll würden Sie die Verdienstgrenze nicht überschreiten. Ihr durchschnittliches monatliches Einkommen liegt bei etwa 517 Euro und Ihr Arbeitsverhältnis bleibt weiterhin ein Minijob. Sie müssen also keine Sozialabgaben zahlen und das Einkommen nicht versteuern.

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Minijob Weihnachtsgeld – Einkommensgrenze prüfen

Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer gilt daher: berücksichtigen Sie Sonderzahlungen bei der Berechnung des durchschnittlichen Einkommens. Wenn abzusehen ist, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld hat, so sind diese Zahlungen dem Gesamtverdienst hinzuzurechnen.

Um eine Überschreitung der Verdienstgrenze zu vermeiden, sollte im Zweifelsfall die Stundenzahl des Minijobbers angepasst werden. Sollte aus dem Minijob doch ein Midijob werden, kommen sowohl auf den Arbeitnehmer als auch auf den Arbeitgeber weitere Kosten in Form von Sozialversicherungsbeiträgen zu.

Annahme von Urlaubsgeld im Minijob verweigern?

Man könnte meinen, dass der Verzicht auf etwaige Sonderzahlungen ausreichen würde, eine mögliche Überschreitung der Verdienstgrenze abzuwenden. Jedoch ist dies – zumindest rechtlich gesehen – nicht richtig.

Der Gesetzgeber berücksichtigt nicht die tatsächliche Zahlung von Weihnachts- oder Urlaubsgeld, sondern bereits den Anspruch auf derartige Sonderzahlungen. Was paradox klingt, kann ungewollte Konsequenzen nach sich ziehen. Sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmer sollten sich daher bereits zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses über etwaige Sonderzahlungen austauschen, um gemeinsam Lösungsansätze bearbeiten.

Gibt es einen Unterschied zwischen Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

Egal ob Sie in Ihrem 450-Euro-Job Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld erhalten: in beiden Fällen handelt es sich rechtlich gesehen um Sonderzahlungen. Der Gesetzgeber macht hier keinen Unterschied und beide Zahlungen wirken sich direkt auf Ihren Gesamtverdienst aus.

LudwigScholz
Ludwig Scholz

Redaktionell verantwortlich für die Themen Beruf und Finanzen.

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