Mehr als 6 Millionen Deutsche gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach. Auch geringfügig Beschäftige in einem Minijob haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Dieser richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche und ist nicht etwa von der Anzahl der Arbeitsstunden pro Arbeitstag abhängig. In diesem Beitrag erfährst du, wie du deinen Minijob Urlaubsanspruch schnell und einfach berechnen kannst.

Haben Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Auch Arbeitnehmer im Minijob haben Anspruch auf Urlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist in §3 des BUrlG definiert und beträgt derzeit jährlich mindestens 24 Werktage. Hierbei werden all jene Tage als Werktage angesehen, die weder Sonn- noch Feiertag sind. Arbeitnehmer, die von Montag bist Freitag arbeiten, haben einen Urlaubsanspruch von mindestens 20 Werktagen pro Jahr.

Dem Arbeitgeber ist es selbstverständlich freigestellt, seinen Beschäftigten darüber hinaus mehr Urlaubstage einzuräumen. Dies gilt auch für Angestellte, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Im weiteren Verlauf dieses Beitrags werden wir auf die Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs eingehen. Diese Berechnung lässt sich jedoch auch einfach auf andere vertraglich festgelegte Urlaubsansprüche anwenden.

Berechnung des Minijob Urlaubsanspruchs

Die Berechnung des Urlaubsanspruchs erfolgt in der Regel anhand der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage. Hierbei wird jedoch zwischen einer gleichbleibenden und einer unregelmäßigen Anzahl an Arbeitstagen pro Woche unterschieden. Wie viele Stunden pro Urlaubstag in Ihrem Minijob angerechnet werden, ist hierbei nicht von Belang. Entscheidend ist die Anzahl der Tage, an welchen Sie pro Woche arbeiten – nicht die tägliche Arbeitszeit.

Gleichbleibende Anzahl von Wochenarbeitstagen

Anna geht in jeder Woche an zwei Tagen ihrer geringfügigen Beschäftigung nach. Ihre Kollegen in Vollzeit arbeiten sechs Tage pro Woche und haben einen Anspruch auf den Mindesturlaub von 24 Tagen pro Jahr.

Die Berechnung gestaltet sich wie folgt:

math 1

Es ergibt sich ein Minijob Urlaubsanspruch von 8 Tagen pro Jahr.

Würde Annas Kollegen in Vollzeit dagegen fünf Tage pro Woche arbeiten, hätten sie lediglich einen (gesetzlichen) Urlaubsanspruch in Höhe von 20 Werktagen pro Jahr. Die Rechnung sähe in diesem Fall wie folgt aus:

math 2

Auch hier ergibt sich ein Urlaubsanspruch von 8 Tagen pro Jahr.

Unregelmäßige Anzahl von Wochenarbeitstagen

Leon arbeitet abwechselnd mal einen, mal zwei und dann wieder drei Tage pro Woche in seiner geringfügigen Beschäftigung. Seine Kollegen in Vollzeit arbeiten 6 Tage die Woche und haben einen Urlaubsanspruch von 28 Tagen pro Jahr. In diesem Fall werden nicht die Arbeitstage pro Woche zugrunde gelegt, sondern die Arbeitstage pro Jahr. In unserem Beispiel arbeitet Leon 90 Tage pro Jahr in seiner geringfügigen Beschäftigung.

Hier sieht die Berechnung wie folgt aus:

math 3

Es ergibt sich ein Urlaubsanspruch von 8 Tagen.

Die Anzahl der Werktage, in unserem Beispiel sind es 312, richtet sich danach, ob es sich um eine 5- oder 6-Tage-Woche handelt. Bei einer 5-Tage-Woche sieht der Gesetzgeber 260 Arbeitstage vor. Bei einer 6-Tage Woche sind es 312 Arbeitstage pro Jahr.

Würden Leons Kollegen in Vollzeit nur fünf Tage pro Woche arbeiten und das bei einem gleichbleibenden Urlaubsanspruch von 28 Tagen pro Jahr, sähe die Berechnung wie folgt aus:

math 4

Es ergibt sich ein Urlaubsanspruch von 10 Tagen.

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Bezahlter Urlaub

Beim Minijob Urlaubsanspruch handelt es sich um einen gesetzlich zugesicherten Urlaubsanspruch, welcher selbstverständlich bei vollständiger Lohnfortzahlung stattfindet. Angestellte in geringfügiger Beschäftigung haben, wie jeder andere Angestellte auch, einen gesetzlichen Anspruch auf ihren Urlaub und auch darauf, dass ihr Gehalt während ihres Urlaubs in voller Höhe weitergezahlt wird.

Als Minijobber müssen Sie ihre Urlaubstage weder vor noch nacharbeiten – Sie werden regulär weiterbezahlt.

LudwigScholz
Ludwig Scholz

Redaktionell verantwortlich für die Themen Beruf und Finanzen.

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