Derzeit können Sie mit einem Minijob bis zu 450 Euro monatlich dazuverdienen – ab Oktober diesen Jahres steigt die Verdienstgrenze sogar auf 520 Euro an. Wie viele Stunden Sie pro Monat in Ihrem Minijob arbeiten dürfen, ist zum einen von der Verdienstgrenze und zum anderen von Ihrem Stundenlohn abhängig. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie viele Stunden bei einem 450-Euro-Job gearbeitet werden dürfen.
Arbeitszeit im Minijob – keine Ausnahmeregeln
Hinsichtlich der Anzahl der wöchentlichen oder monatlichen Arbeitsstunden gibt es beim Minijob keine gesonderten Regeln. Ein Minijob definiert sich nicht durch die Arbeitszeiten, sondern lediglich durch die Verdienstgrenze. Es ist also entscheidend, wie viel Sie monatlich verdienen und nicht, wie viele Stunden Sie tatsächlich für die Ausübung des Minijobs aufwenden.
Die geltenden Regeln für Höchstarbeitszeiten von Arbeitnehmern dürfen selbstverständlich auch in einem Minijob nicht überschritten werden. Hier gilt die im Arbeitszeitgesetz §3 festgelegte Höchstarbeitszeit von 8 bzw. 10 Stunden pro Tag. Die wöchentliche Obergrenze liegt bei 48 bzw. 60 Stunden.
Minijob Arbeitszeit berechnen
Möchten Sie die für Ihren Minijob maximal zulässige monatliche Arbeitszeit berechnen, so ist die derzeit gültige Verdienstgrenze und Ihr Stundenlohn zu berücksichtigen. Wie bereits erwähnt, definiert sich der Minijob ausschließlich über die Einhaltung der derzeit geltenden Verdienstgrenze von 450 Euro.
Beispiel 1: 15 Euro Stundenlohn
Verdienen Sie in Ihrem Minijob beispielsweise 15 Euro pro Stunde, so ergäbe sich folgende Rechnung:
450 Euro Verdienstgrenze / 15 Euro pro Stunde = 30 Stunden pro Monat
Damit Sie bei einem Stundenlohn von 15 Euro die Verdienstgrenze in Höhe von 450 Euro nicht überschreiten, dürfen Sie maximal 30 Stunden pro Monat arbeiten
Beispiel 2: 9,82 Euro Mindestlohn
Bei einem Mindestlohn von 9,82 Euro pro Stunde, ergibt sich folgende Rechnung:
450 Euro Verdienstgrenze / 9,82 Euro pro Stunde = 45,8 Stunden
Um die Verdienstgrenze von 450 Euro nicht zu überschreiten, dürfen Sie bei einem Stundenlohn von 9,82 Euro nicht mehr als 45 Stunden pro Monat arbeiten.
Arbeitszeiten im Auge behalten
Auch als Arbeitnehmer sollten Sie stets ein Auge darauf haben, die regelmäßige Verdienstgrenze im Minijob nicht zu überschreiten. Andernfalls kann aus Ihrem Minijob schnell ein Midijob werden, in welchem Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Es ist daher durchaus sinnvoll, die maximale Anzahl an Arbeitsstunden im Voraus zu berechnen und mit ihrer tatsächlichen Arbeitszeit abzugleichen.
Weniger Stunden bei steigendem Mindestlohn
Mit einem steigenden Mindestlohn verringert sich demnach die Anzahl der Stunden, die Sie monatlich maximal in Ihrem Minijob arbeiten dürfen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass auch die Verdienstgrenze bei Minijobs voraussichtlich nach und nach angehoben werden wird.
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Minijob Verdienstgrenze
Als Angestellter in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis dürfen Sie derzeit regelmäßig 450 Euro pro Monat und 5.400 Euro pro Jahr verdienen. Die Bundesregierung plant jedoch eine Anhebung der Verdienstgrenze auf 520 Euro monatlich zum 1. Oktober 2022.
Ausgehend von der derzeit geltenden Verdienstgrenze und dem Mindestlohn lässt sich errechnen, wie viele Stunden Sie durchschnittlich maximal pro Monat arbeiten dürfen.
Achtung: Sonderzahlungen
Sonderzahlungen, wie beispielsweise Weihnachts- oder Urlaubsgeld im Minijob, fließen in Ihren Gesamtverdient ein. Sollten Sie mit derartigen Sonderzahlungen rechnen, sollten Sie diese auf Ihren tatsächlichen Stundenlohn umlegen.
Beispiel: Sie erwartet ein jährliches Weihnachtsgeld in Höhe von 250 Euro. Statt eines Jahresverdienstes in Höhe von 5.400 Euro (12x 450 Euro) ergibt sich nun ein Gesamtverdienst von 5.650 Euro. Ihr durchschnittliches monatliches Einkommen liegt nicht länger bei 450 Euro, sondern bei gut 470 Euro.