Erkranken geringfügig Beschäftigte in einem Minijob, haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung. Sollte die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen anhalten, erlischt der gesetzliche Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ab dem 43. Tag der Erkrankung ist der Arbeitgeber somit nicht mehr zur Zahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet. Wie es danach weitergeht und welche Möglichkeiten Ihnen als geringfügig Beschäftigter zur Verfügung stehen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Ist man bei einem 450-Euro-Job krankenversichert?

Als Arbeitnehmer in einem Minijob sind Sie nicht automatisch krankenversichert. Es besteht kein Krankenversicherungsschutz und Sie zahlen weder in die gesetzliche Krankenversicherung ein, noch erhalten Sie Leistungen aus dieser Versicherung. Selbiges gilt für alle anderen Arten der Sozialversicherung.

Der Vorteil einer geringfügigen Beschäftigung liegt nun einmal vor allem in der Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen. Einerseits sparen Sie so bares Geld, da Sie weder in die Arbeitslosen- und Unfallversicherung, noch in die Pflege- und Krankenversicherung einzahlen. Auf der anderen Seite sind Sie im Rahmen des Minijobs kaum abgesichert.

Obwohl Ihr Arbeitgeber für jeden seiner Minijobber einen pauschalen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung leistet, entsteht hierdurch kein Versicherungsschutz für Sie als Arbeitnehmer. Als Minijobber sollten Sie sich daher auf anderem Weg krankenversichern. Hierzu stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Krankenversicherung im Minijob.

Kein Anspruch auf Krankengeld im Minijob

In einem regulären Arbeitsverhältnis hat der Arbeitnehmer nach Ende der Lohnfortzahlung Anspruch auf ein Krankengeld der Krankenkasse. So erhalten Arbeitnehmer auch bei längerer Krankheit 70 Prozent ihres Nettolohns bis zu einer Summe von 3.386 Euro monatlich ausgezahlt.

Bei einem Minijob handelt es sich jedoch um eine geringfügige Beschäftigung, bei welcher keine Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden. Es erfolgen daher auch keine Einzahlungen in die gesetzliche Krankenkasse. Da das Krankengeld, wie bereits erwähnt, jedoch anders als die Lohnfortzahlung nicht vom Arbeitgeber, sondern von der Krankenkasse gezahlt wird, entfällt diese Leistung für Minijobber.

Als Minijobber haben Sie daher keinen Anspruch auf Krankengeld. Sollten Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sein, endet die Lohnfortzahlung und Ihnen stehen keine weiteren Leistungen seitens des Arbeitgebers oder der Krankenkasse zu.

Wer zahlt bei Minijob nach 6 Wochen Krankheit?

Während in den ersten sechs Wochen einer Erkrankung der Arbeitgeber für die überbrückende Lohnzahlung verantwortlich ist, entfällt diese Pflicht anschließend in Form des Krankengelds auf die Krankenkasse. Da Minijobber im Regelfall nicht über Ihren Minijob krankenversichert sind, haben sie auch keinen Anspruch auf Leistungen aus der Krankenkasse. Bei längerer Krankheit sind Minijobber daher nach sechs Wochen Lohnfortzahlung auf sich allein gestellt.

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Minijobber haben Anrecht auf Lohnfortzahlung

Auch in einem Minijob haben Sie einen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit. Dieser Anspruch erlischt jedoch nach sechs Wochen Krankheit. Ab dem 43. Krankheitstag ist Ihr Arbeitgeber daher nicht mehr zu weiteren Lohnzahlungen für die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet.

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Ludwig Scholz

Redaktionell verantwortlich für die Themen Beruf und Finanzen.

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