Obwohl in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht gilt und Ihr Arbeitgeber im Minijob einen Pauschalbetrag zur gesetzlichen Krankenkasse abführt, sind Sie als Minijobber nicht automatisch krankenversichert. Besteht keine Möglichkeit, sich über einen Angehörigen in der Familienversicherung der Krankenkassen zu versichern, droht eine Zwangsversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen und welche Kosten im Falle einer Pflichversicherung auf Sie zukommen.

Ist man bei einem 450-Euro-Job krankenversichert?

Obwohl der Arbeitgeber eines Minijobbers einen pauschalen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung leistet, entsteht hieraus kein Krankenversicherungsschutz für den Minijobber selbst. Bei dem vom Arbeitgeber pauschal abgeführten Versicherungsbeitrag handelt es sich um eine Solidaritätszahlung. Sollten Sie als Minijobber kein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sein, da Sie anderweitig privat krankenversichert sind, entfällt auch der vom Arbeitgeber zu entrichtende Pauschalbetrag.

Bei der Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung sind Sie also nicht über den 450-Euro-Job krankenversichert. Sie sind daher dazu verpflichtet, eine gesonderte Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Welche Möglichkeiten Ihnen dafür zur Verfügung stehen, erfahren Sie in den nächsten Abschnitten des Beitrags.

Sie werden als Arbeitnehmer erst dann Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversichern (GKV), wenn Sie die Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro im Monat überschreiten. Liegen Sie unter dieser Verdienstgrenze, was in einem Minijob stets der Fall ist, findet keine Pflichtversicherung über den Arbeitgeber statt.

Krankenversicherung bei Hartz IV und Minijob

Sollten Sie Hartz IV beziehen und einem Minijob nachgehen, sind Sie grundsätzlich im Rahmen des Arbeitslosengelds II in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert

Familienversicherung als Minijobber

Sind beispielsweise Ihre Eltern oder Ihr Ehepartner als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Rentner Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, so können auch Sie als Minijobber vom Krankenversicherungsschutz profitieren. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr regelmäßiges monatliches Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 520 Euro nicht übersteigt. Ist Ihr Ehepartner also gesetzlich krankenversichert und Sie üben lediglich einen Minijob aus, dessen Verdienst höchstens 520 Euro pro Monat beträgt, so können Sie sich über Ihren Ehepartner familienversichern lassen.

Um die Familienversicherung der GKV in Anspruch nehmen zu können, muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden. Dieser Antrag kann inzwischen bei den meisten Krankenkassen auch online eingereicht werden. Alternativ können Sie Ihren Antrag auch per Post einreichen oder die örtliche Niederlassung Ihrer Krankenkasse kontaktieren.

Studentische Krankenversicherung

Krankenversicherungen bieten für Studenten vergünstigte Versicherungstarife an. Diese kommen für Minijobber vor allem dann infrage, wenn die Voraussetzungen für eine Familienversicherung nicht erfüllt werden können.

Als Voraussetzung für eine Studentenversicherung bei der Krankenkasse wird eine Immatrikulationsbescheinigung benötigt. Die studentische Krankenversicherung ist darüber hinaus meist nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres gestattet. In einigen Fällen begrenzen die Krankenkassen ihre Tarife auch auf eine bestimmte Anzahl an Semestern. 

Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Jeder Bürger in Deutschland ist dazu verpflichtet, sich bei einer Krankenkasse zu versichern. Auch als Minijobber müssen Sie dieser Pflicht in jedem Fall nachkommen.

Üben Sie neben Ihrem Minijob keine weitere sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aus und besteht keine Möglichkeit zur Studenten- oder Familienversicherung, so bleibt Ihnen nur die Wahl zwischen einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung.

Der gesetzliche Mindestbeitrag zur Krankenversicherung liegt derzeit bei rund 170 Euro pro Monat. Sollten Sie also keine anderweitige Möglichkeit zur Krankenversicherung haben, verlieren Sie im Zuge der Pflichtversicherung einen großen Teil Ihrer Einkünfte aus dem Minijob.

Freiwillige Versicherung in der privaten Krankenversicherung

Neben einer Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung steht es Ihnen als Minijobber frei, sich in einer privaten Krankenversicherung versichern zu lassen. Private Krankenversicherungen bieten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung zwar einige Vorteile in Form zusätzlicher Leistungen, sind jedoch im Regelfall deutlich teurer als der gesetzliche Mindestbeitrag in der GKV.

Muss ich mich im Minijob krankenversichern?

Bereits seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die nahezu uneingeschränkte Krankenversicherungspflicht für alle Bürger. Sie müssen daher auch dann krankenversichert sein, wenn Sie lediglich einem Minijob nachgehen.

Üben Sie die geringfügige Beschäftigung jedoch nur im Nebenerwerb aus, während Sie im Hauptberuf sozialversicherungspflichtig angestellt sind, erfolgt die gesetzliche Versicherung bei einer Krankenkasse bereits über dieses Arbeitsverhältnis. Eine zusätzliche Krankenversicherung im Minijob ist in diesem Fall nicht notwendig.

Grundsätzlich gilt: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich krankenzuversichern – auch im Minijob. Ob dies im Rahmen einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung, eines Midijobs, einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung oder einer Familien- oder Studentenversicherung erfolgt, spielt dabei keine Rolle.

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Wer zahlt die Krankenversicherung bei einem 450-Euro-Job?

Da Sie in einem Minijob nicht gesetzlich krankenversichert sind, sind Sie selbst für die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Krankenversicherung verantwortlich. Die Arbeit in einer geringfügigen Beschäftigung bietet Ihnen keinen Krankenversicherungsschutz. Sollte keine Möglichkeit zur Familienversicherung oder einen studentischen Krankenversicherung bestehen, müssen Sie selbst in vollem Umfang für die Kosten der Krankenversicherung aufkommen.

Der pauschale Beitrag, welcher Ihr Arbeitgeber im Minijob an die Krankenkasse abführt, resultiert nicht in einer Krankenversicherung. Es handelt sich dabei  lediglich um einen Solidaritätsbeitrag.

Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung?

Der gesetzliche Mindestbeitrag zur Krankenversicherung beträgt derzeit rund 170 Euro pro Monat. Private Krankenversicherungen sind im Regelfall noch einmal deutlich teurer.

Wo bin ich als Minijobber krankenversichert?

Üben Sie Ihren Minijob lediglich als weitere Tätigkeit neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus, sind Sie in Ihrem Hauptberuf bereits gesetzlich krankenversichert. Da im Minijob keine zusätzliche Krankenversicherung stattfindet, sind Sie weiterhin wie gewohnt über Ihren Hauptarbeitgeber Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihren Versicherer können Sie frei wählen.

Sind Sie stattdessen familienversichert, da Sie neben Ihrem Minijob keiner weiteren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, sind Sie bei der Krankenkasse des Familienmitglieds versichert, welches Ihnen die Familienversicherung ermöglicht. Um die Familienversicherung über einen Angehörigen in Anspruch nehmen zu können, muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Krankenkasse erfolgen.

Als Student haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, von vergünstigten Tarifen einer studentischen Krankenversicherung zu profitieren. In diesem Fall haben Sie die freie Wahl der Krankenkasse und können selbst entscheiden, wo Sie sich versichern möchten.

Trifft keine der oben genannten Optionen auf Sie zu, so müssen Sie sich aller Wahrscheinlichkeit selbst krankenversichern und den gesetzlichen Mindestbeitrag zur Krankenversicherung leisten. Auch in diesem Fall können Sie frei entscheiden, bei welcher Krankenkasse Sie sich versichern lassen möchten.

Darf ich als Minijobber die Krankenkasse wechseln?

Auch als Minijobber haben Sie das Recht, Ihren Krankenversicherer frei zu wählen. Sind Sie jedoch über einen Angehörigen familienversichert, sind Sie an dessen Versicherung gebunden. Ein Wechsel der Krankenkasse Ihrerseits ist damit nicht möglich.

Sollten Sie Hartz IV beziehen und nebenbei einen Minijob ausüben, ist auch in diesem Fall ein Wechsel der Krankenkasse problemlos möglich.

LudwigScholz
Ludwig Scholz

Redaktionell verantwortlich für die Themen Beruf und Finanzen.