Du füllst nebenbei Online-Umfragen aus und verdienst damit ein paar Franken. Nach einer Weile stellst du dir die Frage: Muss ich das eigentlich versteuern? Und was ist mit den Sozialversicherungen? Die Antwort ist etwas komplexer als ein simples Ja oder Nein, aber für die meisten Umfrageteilnehmer in der Schweiz gibt es eine klare Regelung.
Das Grundprinzip im Schweizer Steuersystem
In der Schweiz gilt: Alle Einkünfte sind grundsätzlich steuerpflichtig. Das Steueramt macht keinen Unterschied zwischen einem Gehalt von 6'000 Franken monatlich und 50 Franken aus Umfragen. Rechtlich betrachtet handelt es sich bei bezahlten Umfragen um selbstständige Erwerbstätigkeit, ähnlich wie bei Freelancing oder einem kleinen Nebenerwerb.
Das bedeutet konkret: Du musst deine Einnahmen aus bezahlten Umfragen in der Steuererklärung angeben. Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz keinen Freibetrag, unter dem Nebeneinkünfte komplett von der Steuerpflicht befreit wären. Die Einkünfte zählen zu deinem steuerbaren Einkommen und werden mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.
Die Situation für Angestellte mit Nebenverdienst
Wer hauptberuflich angestellt ist und nebenbei Umfragen ausfüllt, muss unterscheiden zwischen der Einkommenssteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese beiden Bereiche werden in der Schweiz getrennt behandelt.
Bei der Einkommenssteuer gilt: Der Nebenerwerb muss in voller Höhe in der Steuererklärung angegeben werden. Du trägst die Einkünfte aus den Umfragen als selbstständigen Nebenerwerb ein. Die Höhe spielt dabei keine Rolle – auch kleinere Beträge gehören in die Steuererklärung. Bei Zuwiderhandlungen können teils empfindliche Strafen ausgesprochen werden.
Bei den Sozialversicherungen sieht es anders aus: Wenn du hauptberuflich erwerbstätig bist und dein Einkommen bei der AHV versichert ist, musst du deinen selbstständigen Nebenerwerb bei der Ausgleichskasse anmelden, sobald dein Jahreseinkommen daraus 2'500 Franken übersteigt. Unter 2'300 Franken Jahreseinkommen aus Nebenerwerb musst du keine AHV-Beiträge zahlen. Zwischen 2'300 und 2'500 Franken werden nur auf dein Verlangen Beiträge erhoben.
Diese Grenze von 2'300 Franken bezieht sich ausschliesslich auf die AHV-Pflicht, nicht auf die Steuerpflicht. Auch wenn du unter dieser Grenze bleibst und keine AHV-Beiträge zahlen musst, bleibt die Pflicht bestehen, die Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben.
Der Unterschied zwischen Steuern und Sozialversicherungen
Viele Schweizer verwechseln Steuerpflicht und AHV-Pflicht. Deshalb hier nochmal die klare Trennung:
Steuern: Alle Einkünfte aus bezahlten Umfragen müssen in der Steuererklärung deklariert werden, unabhängig von der Höhe. Es gibt keinen steuerfreien Mindestbetrag. Die Einkünfte werden zusammen mit deinem anderen Einkommen versteuert.
AHV-Beiträge: Bis 2'300 Franken Jahreseinkommen aus selbstständigem Nebenerwerb fallen keine AHV-Beiträge an. Ab 2'500 Franken ist eine Anmeldung bei der Ausgleichskasse verpflichtend. Zwischen 2'300 und 2'500 Franken hast du die Wahl.
Diese Unterscheidung ist wichtig, denn viele glauben fälschlicherweise, dass Einkünfte unter 2'300 Franken komplett steuerfrei wären. Das stimmt nicht. Sie sind lediglich von der AHV-Beitragspflicht befreit.
Was gilt für Studenten und Nichterwerbstätige
Wenn du nicht hauptberuflich arbeitest und mit Umfragen dein einziges oder hauptsächliches Einkommen erzielst, gelten dieselben Grundregeln. Alle Einkünfte müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Bei den Sozialversicherungen wird es komplexer. Nichterwerbstätige müssen grundsätzlich Beiträge an die AHV zahlen, auch wenn sie kein Erwerbseinkommen haben. Die Beitragshöhe richtet sich dann nach dem Vermögen und eventuellen Renteneinkünften.
Wenn du jedoch hauptsächlich studierst und nebenbei Umfragen machst, giltst du als Student. Studenten zahlen einen Mindestbeitrag an die AHV, solange sie nicht erwerbstätig sind. Sobald du über ein gewisses Einkommen kommst, ändert sich dein Status.
Gutscheine und Sachprämien richtig bewerten
Viele Umfrageplattformen zahlen nicht in bar aus, sondern in Form von Gutscheinen oder Sachprämien. Diese zählen ebenso zum steuerbaren Einkommen. Ein Amazon-Gutschein über 100 Franken ist steuerlich gesehen dasselbe wie 100 Franken Bargeld.
Bei Produkttests, wo du Gegenstände zum Testen bekommst und behalten darfst, wird es komplizierter. Theoretisch musst du den Wert dieser Produkte als Einkommen versteuern. In der Praxis stellt sich die Frage: Welchen Wert hat ein getestetes Produkt noch? Ist eine Kaffeemaschine, die du drei Wochen getestet hast, noch den vollen Neupreis wert?
Hier gibt es keine festen Regeln. Manche rechnen mit 50 bis 70 Prozent des Neupreises, andere setzen niedrigere Werte an. Bei Verbrauchsgütern wie Lebensmitteln oder Kosmetik ist die Bewertung meist unproblematisch. Bei hochwertigen Elektronikgeräten solltest du dir überlegen, wie du den Wert ansetzt.
Wie du die Einkünfte in der Steuererklärung angibst
In der Schweiz füllst du deine Steuererklärung kantonal aus. Die genaue Position, wo du Nebeneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit angibst, unterscheidet sich je nach Kanton leicht, aber das Prinzip ist überall gleich.
Du trägst die Einkünfte aus bezahlten Umfragen unter "Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit" oder "Nebenerwerb" ein. Wichtig ist, dass du zwischen selbstständigem und unselbstständigem Nebenerwerb unterscheidest. Umfragen fallen unter selbstständige Tätigkeit.
Wenn du nebenbei auch Ausgaben hattest, etwa anteilige Internetkosten oder Anschaffungen, die du für die Umfrageteilnahme benötigst, kannst du unter Umständen Abzüge geltend machen. Die meisten Kantone erlauben bei Nebenerwerb pauschale Berufskosten von 20 Prozent der Nettoeinkünfte, mindestens 800 Franken und höchstens 2'400 Franken pro Jahr.
Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse
Sobald dein Jahreseinkommen aus selbstständigem Nebenerwerb 2'500 Franken übersteigt, musst du dich bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden. Das ist keine komplizierte Prozedur. Du kontaktierst deine zuständige Ausgleichskasse und meldest deine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit an.
Die Ausgleichskasse wird dann prüfen, ob du AHV-Beiträge zahlen musst. Wenn du hauptberuflich angestellt bist und über deinen Arbeitgeber bereits AHV-pflichtig bist, fallen auf den Nebenerwerb unter 2'500 Franken keine zusätzlichen Beiträge an.
Ab einem Einkommen über 2'500 Franken aus Nebenerwerb musst du auf diesen Teil AHV-Beiträge zahlen. Der Beitragssatz für Selbstständigerwerbende liegt bei maximal 10 Prozent des Einkommens, wobei es eine sinkende Beitragsskala für niedrigere Einkommen gibt.
Steueroptimierung durch Abzüge
Bei selbstständiger Nebentätigkeit kannst du bestimmte Ausgaben von den Einkünften abziehen. Das senkt dein steuerbares Einkommen und damit die Steuerlast.
Mögliche Abzüge sind anteilige Kosten für Internet und Telefon, falls du diese für die Umfrageteilnahme nutzt. Auch Anschaffungen wie ein Computer oder Tablet können anteilig berücksichtigt werden, wenn du sie hauptsächlich für diesen Zweck verwendest.
Die meisten Kantone bieten einen Pauschalabzug für Berufskosten bei Nebenerwerb an. Dieser beträgt in der Regel 20 Prozent der Nettoeinkünfte, mindestens 800 und höchstens 2'400 Franken jährlich. Bei kleineren Beträgen aus Umfragen ist der Pauschalabzug meist die einfachste Lösung.
Wenn du höhere tatsächliche Kosten hattest, kannst du diese auch effektiv geltend machen. Dafür brauchst du aber Belege und eine nachvollziehbare Aufstellung.
Buchhaltung und Dokumentation
Auch wenn du keine aufwendige Buchhaltung führen musst, solltest du deine Einnahmen dokumentieren. Eine einfache Excel-Tabelle oder ein Notizbuch reichen aus. Trage jeden Monat ein, was du verdient hast, und bewahre Zahlungsbelege oder Screenshots von Auszahlungen auf.
Auch Gutscheine und erhaltene Produkte solltest du notieren. Falls das Steueramt später Fragen hat, kannst du damit alles nachweisen. Als selbstständig Erwerbstätiger im Nebenerwerb bist du nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Eine einfache Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben genügt.
Die Belege solltest du mindestens zehn Jahre aufbewahren. Das ist die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Geschäftsunterlagen in der Schweiz.
Was passiert bei Nichtdeklaration?
Wenn du deine Einkünfte aus Umfragen nicht in der Steuererklärung angibst, begehst du eine Steuerhinterziehung. Das Steueramt kann Nachforderungen stellen, Zinsen verlangen und Bussen aussprechen.
In der Praxis wird das Steueramt bei kleinen Beträgen selten von sich aus aktiv. Trotzdem solltest du das Risiko nicht eingehen. Die Strafen können empfindlich sein, und eine Steuerhinterziehung bleibt in deiner Akte.
Ausserdem: Viele Umfrageplattformen melden grössere Auszahlungen. Auch PayPal und andere Zahlungsdienstleister können unter Umständen Daten an Steuerbehörden weitergeben. Das Risiko, erwischt zu werden, ist also real.
Besonderheiten bei Grenzgängern und Ausländern
Wenn du als Ausländer in der Schweiz wohnst und an Umfragen teilnimmst, gelten dieselben Regeln. Du bist in der Schweiz steuerpflichtig und musst deine Einkünfte hier deklarieren.
Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, aber im Ausland wohnen, müssen prüfen, wo sie ihre Nebeneinkünfte versteuern müssen. Das hängt von den Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und deinem Wohnsitzland ab. In den meisten Fällen werden Nebeneinkünfte im Wohnsitzland versteuert.
Kantonale Unterschiede beachten
Die Schweiz ist ein föderalistisches Land, und jeder Kanton hat eigene Steuergesetze. Die Grundprinzipien sind überall gleich, aber Details können variieren.
Die Steuersätze unterscheiden sich stark zwischen den Kantonen. Was du in Zug an Steuern zahlst, ist deutlich weniger als in Genf oder Basel-Stadt. Auch die Regelungen für Abzüge können kantonal leicht abweichen.
Am besten informierst du dich auf der Website deines Kantons oder beim kantonalen Steueramt. Die meisten Kantone haben gute Online-Informationen und oft auch Steuerrechner, mit denen du deine Steuerlast schätzen kannst.
Umgang mit Unsicherheiten
Wenn du dir unsicher bist, wie du deine Einkünfte aus Umfragen behandeln sollst, gibt es mehrere Anlaufstellen. Das kantonale Steueramt beantwortet Fragen und hilft beim Ausfüllen der Steuererklärung. Die meisten Ämter haben telefonische Beratungen oder Schalter, wo du vorbeigehen kannst.
Auch die AHV-Ausgleichskasse gibt Auskunft zu Fragen der Sozialversicherungen. Wenn du wissen willst, ob du AHV-Beiträge zahlen musst, kontaktiere deine zuständige Ausgleichskasse.
Bei komplexeren Fällen oder höheren Einkünften kann sich die Konsultation eines Treuhänders oder Steuerberaters lohnen. Eine einmalige Beratung kostet meist zwischen 200 und 500 Franken, kann dir aber Rechtssicherheit geben.
Was du wissen musst
Die Steuerpflicht in der Schweiz gilt für alle Einkünfte, unabhängig von der Höhe. Es gibt keinen Freibetrag, unter dem Nebeneinkommen komplett steuerfrei wäre. Du musst alle Einnahmen aus bezahlten Umfragen in der Steuererklärung angeben.
Bei den AHV-Beiträgen gibt es eine Grenze von 2'300 Franken Jahreseinkommen aus selbstständigem Nebenerwerb. Unter diesem Betrag fallen keine AHV-Beiträge an. Ab 2'500 Franken ist eine Anmeldung bei der Ausgleichskasse verpflichtend.
Gutscheine und Sachprämien zählen ebenso zum Einkommen wie Bargeld. Du kannst bestimmte Ausgaben als Berufskosten abziehen, entweder pauschal oder effektiv. Die Dokumentation deiner Einnahmen ist wichtig, auch wenn keine aufwendige Buchhaltung nötig ist.
Kantonale Unterschiede gibt es vor allem bei den Steuersätzen und Details der Abzüge. Bei Unsicherheiten helfen das Steueramt, die Ausgleichskasse oder ein Treuhänder weiter.
In der Realität verfolgen die Steuerbehörden keine Leute, die sich mit 30 oder 50 Franken im Monat etwas dazuverdienen. Trotzdem solltest du deine Pflichten kennen und die Einnahmen korrekt deklarieren. Dann steht deinem Nebenverdienst mit Umfragen nichts im Weg.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Text ersetzt keine professionelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die Informationen basieren auf der Rechtslage 2025 und können sich ändern. Bei konkreten Fragen wende dich an dein kantonales Steueramt, deine AHV-Ausgleichskasse oder einen Treuhänder.