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Bezahlte Umfragen und Steuern: Das musst du wissen

Bezahlte Umfragen und Steuern: Das musst du wissen

Du füllst nebenbei Online-Umfragen aus und verdienst damit ein paar Euro. Nach einer Weile fragst du dich: Muss ich das eigentlich versteuern? Die Antwort hängt davon ab, wie viel du verdienst und ob du bereits einen Hauptjob hast. Für die meisten Umfrageteilnehmer in Österreich gibt es klare Regelungen, die einen unkomplizierten Nebenverdienst ermöglichen.

Das Grundprinzip im österreichischen Steuersystem

In Österreich sind grundsätzlich alle Einkünfte steuerpflichtig. Das Finanzamt unterscheidet nicht zwischen einem Gehalt von 3.000 Euro monatlich und 50 Euro aus Umfragen. Rechtlich betrachtet handelt es sich bei bezahlten Umfragen um Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Diese müssen zusammen mit deinem anderen Einkommen versteuert werden.

Der wichtige Unterschied liegt in der Veranlagungspflicht. Solange deine Nebeneinkünfte eine bestimmte Grenze nicht überschreiten, musst du keine Einkommensteuererklärung abgeben. Das bedeutet aber nicht, dass die Einkünfte steuerfrei wären – sie sind nur so gering, dass keine Steuererklärungspflicht besteht.

Die 730-Euro-Grenze für Angestellte

Wenn du hauptberuflich in einem Angestelltenverhältnis arbeitest und nebenbei Umfragen ausfüllst, gilt für dich die 730-Euro-Grenze. Bis zu diesem Betrag pro Jahr musst du keine Einkommensteuererklärung abgeben, sofern du nur Einkünfte aus deinem Angestelltenverhältnis und diese Nebentätigkeit hast.

Diese Grenze von 730 Euro bezieht sich auf deine Einkünfte, nicht auf deine Einnahmen. Einkünfte bedeutet: Einnahmen minus Ausgaben. Wenn du also 900 Euro mit Umfragen verdienst, aber 200 Euro für Internetkosten und andere Aufwendungen ausgegeben hast, liegen deine Einkünfte bei 700 Euro. Damit wärst du unter der Grenze und müsstest keine Steuererklärung abgeben.

Wichtig zu verstehen: Die 730-Euro-Grenze ist keine Steuerfreigrenze im eigentlichen Sinn. Sie bestimmt lediglich, ob du eine Einkommensteuererklärung machen musst oder nicht. Wenn du freiwillig eine Steuererklärung machst, werden diese Einkünfte trotzdem mit versteuert.

Was passiert über 730 Euro

Sobald deine Nebeneinkünfte 730 Euro im Jahr übersteigen, bist du verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. In dieser Erklärung gibst du alle deine Einkünfte an, also sowohl dein Gehalt aus dem Hauptjob als auch die Einnahmen aus den Umfragen.

Das Finanzamt berechnet dann die Einkommensteuer auf dein Gesamteinkommen. Dabei wird der Grundfreibetrag von 13.308 Euro (Stand 2025) berücksichtigt. Wenn dein Gesamteinkommen unter diesem Betrag liegt, zahlst du keine Einkommensteuer. Liegt es darüber, wird der Teil, der den Freibetrag übersteigt, versteuert.

Der Steuersatz in Österreich ist progressiv. Das bedeutet: Je mehr du verdienst, desto höher wird der Steuersatz. Für Einkommen zwischen 13.308 und 21.617 Euro beträgt der Steuersatz 20 Prozent. Darüber steigt er stufenweise an.

Die Situation für Studenten und Schüler

Wenn du Student oder Schüler bist und noch keinem Hauptjob nachgehst, gelten für dich im Prinzip dieselben Regeln. Solange deine gesamten Einkünfte unter 13.308 Euro pro Jahr bleiben, zahlst du keine Einkommensteuer.

Viele Studenten haben einen Nebenjob auf geringfügiger Basis. Diese geringfügige Beschäftigung liegt derzeit bei 518,44 Euro pro Monat (Stand 2025). Wenn du zusätzlich noch Umfragen machst und damit unter 730 Euro Einkünfte im Jahr bleibst, musst du keine Einkommensteuererklärung abgeben.

Übersteigen deine Nebeneinkünfte aus Umfragen die 730-Euro-Grenze, wird es komplizierter. Dann musst du eine Steuererklärung machen und alle Einkünfte angeben. Das Finanzamt prüft dann, ob du Steuern nachzahlen musst.

Gewerbeanmeldung notwendig oder nicht

Eine häufige Frage ist, ob man für bezahlte Umfragen ein Gewerbe anmelden muss. Die Antwort hängt davon ab, wie regelmäßig und mit welcher Absicht du teilnimmst.

Wenn du nur gelegentlich Umfragen ausfüllst, um dir ein kleines Taschengeld zu verdienen, ist keine Gewerbeanmeldung nötig. Das gilt als private Tätigkeit oder Liebhaberei. Sobald du aber systematisch und mit Gewinnerzielungsabsicht über einen längeren Zeitraum Umfragen bearbeitest, kann das Finanzamt eine gewerbliche Tätigkeit annehmen.

In der Praxis ist die Grenze fließend. Wer drei Monate lang intensiv Umfragen macht und dann wieder aufhört, braucht meist kein Gewerbe. Wer seit einem Jahr kontinuierlich dabei ist und regelmäßig Einnahmen erzielt, sollte überlegen, ob eine Gewerbeanmeldung sinnvoll ist.

Die Gewerbeanmeldung in Österreich ist unkompliziert. Du gehst zum zuständigen Gemeindeamt oder zur Wirtschaftskammer und meldest ein Kleingewerbe an. Die Kosten liegen meist zwischen 30 und 100 Euro. Mit einem angemeldeten Gewerbe kannst du dann auch Betriebsausgaben geltend machen, was deine Steuerlast senkt.

Gutscheine und Sachprämien richtig bewerten

Viele Umfrageplattformen zahlen nicht in bar aus, sondern in Gutscheinen oder Sachprämien. Diese zählen ebenso zu deinen Einkünften wie Bargeld. Ein Amazon-Gutschein über 50 Euro ist steuerlich gesehen dasselbe wie 50 Euro auf dem Konto.

Bei Produkttests, wo du Gegenstände zum Testen bekommst und behalten darfst, wird die Bewertung komplizierter. Theoretisch musst du den Wert dieser Produkte als Einkommen angeben. Die Frage ist: Welchen Wert hat ein getestetes Produkt noch?

Hier gibt es keine festen Vorgaben. Manche rechnen mit 50 bis 70 Prozent des Neupreises, andere setzen weniger an. Bei Verbrauchsgütern wie Lebensmitteln oder Kosmetik spielt die Bewertung meist keine große Rolle. Bei hochwertigen Elektronikgeräten oder Haushaltsgeräten solltest du dir überlegen, wie du den Wert ansetzt.

Wie du die Einkünfte in der Steuererklärung angibst

Wenn du verpflichtet bist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, trägst du deine Einkünfte aus Umfragen unter den sonstigen selbstständigen Einkünften ein. In FinanzOnline, dem elektronischen Steuersystem Österreichs, findest du dafür die entsprechende Kategorie.

Du gibst deine Einnahmen an und ziehst davon die Ausgaben ab, die dir im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit entstanden sind. Das können anteilige Internetkosten sein, Anschaffungen wie Computer oder Tablet, oder auch Fahrtkosten, falls welche angefallen sind.

Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben sind deine Einkünfte. Diese werden dann zusammen mit deinem anderen Einkommen versteuert. Das Finanzamt berechnet die Steuer auf dein Gesamteinkommen und zieht bereits gezahlte Lohnsteuer ab. Die Differenz musst du nachzahlen oder bekommst sie zurückerstattet.

Sozialversicherung beachten

Neben der Steuer spielt auch die Sozialversicherung eine Rolle. Wenn du hauptberuflich angestellt bist, bist du bereits vollversichert. Für Nebeneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit fallen normalerweise keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge an, solange du nicht gewerblich tätig bist.

Sobald du aber ein Gewerbe anmeldest, kann es sein, dass du Sozialversicherungsbeiträge zur Sozialversicherung der Selbstständigen zahlen musst. Die Versicherungspflicht tritt aber erst ein, wenn dein Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit eine bestimmte Grenze überschreitet. Derzeit liegt diese Grenze bei 6.010,92 Euro pro Jahr (Stand 2025).

Für die meisten Umfrageteilnehmer ist diese Grenze nicht relevant, da sie weit darunter bleiben. Trotzdem solltest du es im Hinterkopf behalten, falls du planst, deine Tätigkeit auszuweiten.

Dokumentation und Belege

Auch wenn du keine aufwendige Buchhaltung führen musst, solltest du deine Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Eine einfache Excel-Tabelle oder ein Notizbuch reichen aus. Trage jeden Monat ein, was du verdient hast, und bewahre Belege für Auszahlungen auf.

Screenshots von Gutscheinen, PayPal-Bestätigungen oder Überweisungsbelege helfen dir, deine Einnahmen nachzuweisen. Auch Belege für Ausgaben solltest du sammeln. Rechnungen für Internetanschlüsse, Hardware-Käufe oder andere Aufwendungen können deine steuerpflichtige Einkunft senken.

Die Aufbewahrungsfrist in Österreich beträgt sieben Jahre. So lange solltest du alle Belege und Unterlagen aufheben, falls das Finanzamt später Fragen hat.

Steueroptimierung durch Ausgaben

Wenn du über der 730-Euro-Grenze liegst und eine Steuererklärung machen musst, kannst du durch geschickte Geltendmachung von Ausgaben deine Steuerlast senken. Alles, was du für deine Tätigkeit als Umfrageteilnehmer brauchst, kannst du als Betriebsausgabe oder Werbungskosten absetzen.

Typische Ausgaben sind anteilige Kosten für Internet und Telefon. Wenn du den Internetanschluss zu 20 Prozent für Umfragen nutzt, kannst du 20 Prozent der Kosten absetzen. Auch die Anschaffung eines Computers oder Tablets kann teilweise berücksichtigt werden, wenn du das Gerät hauptsächlich für Umfragen verwendest.

Bei höherwertigen Anschaffungen über 1.000 Euro musst du diese über mehrere Jahre abschreiben. Bei einem Laptop wären das beispielsweise drei Jahre. Pro Jahr kannst du dann ein Drittel des Kaufpreises als Ausgabe geltend machen.

Was passiert bei Nichtdeklaration

Wenn du deine Einkünfte nicht in der Steuererklärung angibst, obwohl du dazu verpflichtet wärst, begehst du eine Abgabenhinterziehung. Das Finanzamt kann Nachforderungen stellen, Verzugszinsen verlangen und Strafen verhängen.

Die Strafen können empfindlich sein. Bei vorsätzlicher Abgabenhinterziehung drohen bis zu 200 Prozent der verkürzten Steuer als Strafe. Auch fahrlässige Verkürzungen können mit bis zu 25 Prozent geahndet werden.

In der Praxis wird das Finanzamt bei kleinen Beträgen selten von sich aus aktiv. Trotzdem solltest du das Risiko nicht eingehen. Gerade bei höheren Beträgen oder über mehrere Jahre hinweg kann es teuer werden.

Die Arbeitnehmerveranlagung als Chance

Auch wenn du unter der 730-Euro-Grenze bleibst und nicht verpflichtet bist, eine Steuererklärung zu machen, kannst du freiwillig eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen. Das ist die österreichische Bezeichnung für die Steuererklärung von Angestellten.

Bei der Arbeitnehmerveranlagung kannst du verschiedene Ausgaben geltend machen und bekommst oft Geld vom Finanzamt zurück. Durchschnittlich erhalten Arbeitnehmer rund 1.000 Euro zurück. Deine Nebeneinkünfte aus Umfragen musst du dann zwar auch angeben, aber sie werden mit deinem niedrigen Steuersatz versteuert.

Die Arbeitnehmerveranlagung kannst du bis zu fünf Jahre rückwirkend machen. Wenn du also in den letzten Jahren keine gemacht hast, kannst du das noch nachholen.

Besonderheiten bei geringfügiger Beschäftigung

Viele Menschen in Österreich haben neben ihrem Hauptjob eine geringfügige Beschäftigung. Derzeit liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 518,44 Euro pro Monat. Für diese geringfügigen Jobs fallen keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Wenn du zusätzlich noch Umfragen machst, werden diese Einkünfte getrennt betrachtet. Die 730-Euro-Grenze gilt unabhängig von der geringfügigen Beschäftigung. Du kannst also theoretisch 518,44 Euro monatlich aus einer geringfügigen Beschäftigung und zusätzlich 730 Euro aus Umfragen verdienen, ohne eine Steuererklärung machen zu müssen.

Überschreitest du aber eine der Grenzen, wird es komplizierter. Dann musst du schauen, wie sich dein Gesamteinkommen zusammensetzt und ob Steuern fällig werden.

Umgang mit Unsicherheiten

Wenn du dir unsicher bist, wie du deine Einkünfte aus Umfragen behandeln sollst, gibt es mehrere Anlaufstellen. Das zuständige Finanzamt beantwortet Fragen und hilft beim Ausfüllen der Steuererklärung. Die meisten Finanzämter haben Servicezeiten, in denen du anrufen oder vorbeigehen kannst.

Auch die Arbeiterkammer bietet kostenlose Beratung für Arbeitnehmer an. Dort bekommst du Hilfe bei steuerlichen Fragen und bei der Arbeitnehmerveranlagung. Die Wirtschaftskammer hilft bei Fragen zur Gewerbeanmeldung und zur selbstständigen Tätigkeit.

Bei komplexeren Fällen oder höheren Einkünften kann sich die Konsultation eines Steuerberaters lohnen. Eine einmalige Beratung kostet meist zwischen 100 und 300 Euro, bringt dir aber Rechtssicherheit.

Was du wissen musst

In Österreich sind Einkünfte aus bezahlten Umfragen grundsätzlich steuerpflichtig. Bis 730 Euro Nebeneinkünfte pro Jahr musst du aber keine Einkommensteuererklärung abgeben, sofern du angestellt bist. Das heißt nicht, dass die Einkünfte steuerfrei wären, sondern nur, dass keine Veranlagungspflicht besteht.

Über 730 Euro Nebeneinkünfte im Jahr bist du verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung zu machen. Deine Umfrage-Einkünfte werden dann zusammen mit deinem anderen Einkommen versteuert. Der Grundfreibetrag liegt bei 13.308 Euro Jahreseinkommen.

Eine Gewerbeanmeldung ist meist nicht nötig, außer du betreibst die Tätigkeit systematisch und mit Gewinnerzielungsabsicht über einen längeren Zeitraum. Gutscheine und Sachprämien zählen ebenso zu den Einkünften wie Bargeld.

Du kannst Ausgaben, die im Zusammenhang mit deiner Tätigkeit stehen, absetzen. Das senkt deine steuerpflichtige Einkunft. Dokumentiere deine Einnahmen und bewahre Belege auf. Bei Unsicherheiten helfen das Finanzamt, die Arbeiterkammer oder ein Steuerberater weiter.

In der Realität verfolgen die Finanzbehörden keine Leute, die sich 30 oder 50 Euro im Monat mit Umfragen dazuverdienen. Trotzdem solltest du die Regeln kennen und bei höheren Beträgen korrekt handeln. Dann steht deinem Nebenverdienst mit Umfragen nichts im Weg.


Rechtlicher Hinweis: Dieser Text ersetzt keine professionelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die Informationen basieren auf der Rechtslage 2025 und können sich ändern. Bei konkreten Fragen wende dich an dein Finanzamt, die Arbeiterkammer oder einen Steuerberater.